zum Inhalt

Drohnen stören den Luftverkehr - Polizei ermittelt

Drohnen können eine Gefahr für Flugzeuge darstellen. Die Polizei hat daher nichts zu lachen, wenn diese kleinen Flugobjekte entgegen den Vorschriften eingesetzt werden.

Unerlaubte Drohnenflüge sorgen immer wieder für Polizeieinsätze. Flugzeugbesatzungen haben nun...
Unerlaubte Drohnenflüge sorgen immer wieder für Polizeieinsätze. Flugzeugbesatzungen haben nun zweimal an einem Tag Sichtungen solcher Flugobjekte gemeldet.

Verbrechen - Drohnen stören den Luftverkehr - Polizei ermittelt

Unbefugte Drone-Flüge führen weiter dazu, dass die Polizei in Aktion gerufen wird - wie in Offenbach und Neu-Isenburg wiederholt der Fall war. Zwei Dronesichtungen am Montag führten zu kurzfristigen Suchen und Luftverkehrsbeschränkungen am Flughafen Frankfurt, wie die Polizei mitteilte.

Piloten eines Passagierflugzeugs sollen in der Nähe von Offenbach während der Landung ansatzweise einen orangefarbenen Drone im Himmel gesehen haben. Die Polizei konnte in der betroffenen Gegend niemanden finden. Um fünf Uhr abends kam ein weiteres Drone-Sichtungs-Meldung ein - in diesem Fall hatte die Kabinenbesatzung eines anderen Fluges in Gravenbruch, einem Stadtteil von Neu-Isenburg, einen gelben Drone entdeckt, was erneut eine Suche auslöste. In beiden Fällen konnten die Polizei die Betreiber des Fliegenden Objekts nicht ermitteln. Obwohl in keinem der Vorfälle Flugzeuge betroffen waren, wurde die Luftfahrt vorläufig beschränkt.

Polizei sucht Zeugen

Die Polizei ermittelt aufgrund der Verdachtsmomente gefährlicher Störung des Luftverkehrs und sucht Zeugen. Jemand, der Informationen über die Betreiber der jeweiligen Drones bereitstellen kann, wird um Kontakt mit der Offenbacher Polizei gebeten. Allgemein erinnerte die Polizei daran, dass der Start von Dronen nur unter bestimmten Bedingungen zulässig ist. "Es gibt klare Regeln für die Sicherheit in der Luftfahrt - auch für Drones," erklärte ein Sprecher.

Drones dürfen nur innerhalb der Sichtweite geflogen und nur von Menschen ab 16 Jahren betrieben werden. In bestimmten Bereichen gilt ein allgemeiner Flugverbot, wie z.B. in der Nähe von Flughäfen oder über Krankenhäuser, Wohngebiete, militärische Anlagen, Menschenmengen oder Polizei- und Rettungsdienststandorten. Strafen für Nichtbeachtung der Vorschriften reichen bis zu zehn Jahren Haft.

  1. Die Drone-Sichtungen in Offenbach und Neu-Isenburg wurden von Piloten aus Hessen gemeldet, wodurch der Luftverkehr am Flughafen Frankfurt betroffen war.
  2. Die Offenbacher Polizei ist insbesondere an Informationen über den Betreiber des orangefarbenen Drones, der in der Nähe ihrer Stadt gesichtet wurde, interessiert.
  3. In Einklang mit den Regeln ist der Drone-Flug nur innerhalb der Sichtweite und nur für Personen ab 16 Jahren zulässig.
  4. Die Polizei appelliert an Drone-Betreiber, diese Vorschriften einzuhalten, um jegliche Störung des Luftverkehrs oder Strafen, wie z.B. bis zu zehn Jahren Haft, zu vermeiden.

Lesen Sie auch:

Kommentare

Aktuelles