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Dringender Antrag auf Verbot des Waldzugangs scheitert

Fechenheimer Wald
„Ich will leben“ steht auf dem Stamm einer Eiche im Fechenheimer Wald in Frankfurt.

Inmitten der Kontroverse um die geplante Abholzung in Fechenheim wurde einem am Montag von einem Klimaaktivisten gestellten Notantrag der Zugang zu den betroffenen Waldgebieten verweigert. Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat den Antrag abgewiesen.

Der Aktivist habe im Wald ein Baumhaus gebaut und dort seine Habseligkeiten aufbewahrt, sagte eine Gerichtssprecherin und machte in dem Antrag unter anderem sein Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung geltend. Wälder, die seit Monaten von Aktivisten besetzt sind, werden im Rahmen der Pläne zum Ausbau der Autobahn gerodet.

Das Gericht entschied, dass die Allgemeinverfügung, die das Betreten des umstrittenen Waldgebiets untersagte, rechtmäßig war. Aufgrund der bis zu 40 Meter hohen Bäume auf der angrenzenden Lichtung besteht bei den anstehenden Fällarbeiten Personen im Umkreis von 90 Metern Gefahr für Leib und Leben. Daher ist die Blockade des Waldes legal und verhältnismäßig.

Nach dem Hessischen Waldgesetz dient der Wald der öffentlichen Erholung sowie dem Schutz der dortigen Flora und Fauna. Der Klimaaktivist kann nicht behaupten, dass er den Wald betreten musste, um zu seinem Baumhaus und seinen Habseligkeiten zu gelangen, da das Gericht entschied, dass ein solches Nutzungsrecht in den Wald nicht besteht.

Beschwerde können innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel eingelegt werden.

Beim VGH steht eine Entscheidung über den Eilantrag der Naturfreunde Deutschland noch aus. Die Gruppe bat darum, die Aufräumarbeiten im Zusammenhang mit dem geschützten Bockkäfer zu verschieben.

Insgesamt werden voraussichtlich rund 1.000 Bäume dem geplanten Ausbau der A66 und des Riederwaldtunnels in Frankfurt-Ost zum Opfer fallen. Die Evakuierung sollte ursprünglich in der vergangenen Woche beginnen, obwohl die Polizei aus taktischen Gründen keine Einzelheiten zum Zeitpunkt der Operation bekannt gab. Ein Polizeisprecher sagte am Montag, das Gericht solle vor der Räumung über den Eilantrag entscheiden.

Der Weiterbau der A66 und ihre Anbindung an die A661 mit dem geplanten Tunnel wird seit den 1980er Jahren in Frankfurt heiß diskutiert.

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