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Distrikte dürfen Subventionsrechte der Wasserversorger nicht kürzen

Leitungswasser
Leitungswasser läuft aus einem Wasserhahn in ein Glas.

Der Landkreis Diepholz hat fälschlicherweise die Grundwassermenge reduziert, die den Harzwasserwerken entnommen werden konnte. Das ist das am Mittwoch veröffentlichte Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover. „Das Gerichtsurteil hat erhebliche Auswirkungen auf die Trinkwasserversorgung in Deutschland“, sagte Lars Schmidt, Geschäftsführer der Harzwasserwerke. Die Lieferanten sind mittlerweile davon überzeugt, dass gewährte Wasserrechte nicht ohne zwingenden Grund reduziert werden können.

Die Harzwasserwerke sind der größte Wasserversorger in Niedersachsen. Im Rahmen des Verfahrens kürzt die Region die Wasserrechte des Standorts Ristedt bei Bremen um 400.000 Kubikmeter. Dagegen reichten die Harzwasserwerke Klage ein. 2010 wurde den Versorgern das Recht eingeräumt, bis 2040 jährlich 20 Millionen Kubikmeter Grundwasser zu fördern.

Der Kreis Diepholz geht davon aus, dass die Harzwasserwerke die bewilligte Menge nicht vollständig ausgeschöpft haben. Also hat er es gekürzt. Der Landkreis begründete dies damit, dass er sich genauer anschauen wolle, wie Ansprüche wegen sinkender Grundwasserspiegel verteilt würden. Andererseits hat das Verwaltungsgericht den Versorgern erlaubt, Reservepläne für besonders trockene Perioden zu erstellen. Diese müssen nicht jedes Jahr aufgerufen werden. Ein Urteil steht noch aus.

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