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Four arms with different skin tones grabbing each other:In Deutschland gibt es Diskriminierung. Ob bei der Wohnungssuche, in
In Deutschland gibt es Diskriminierung. Ob bei der Wohnungssuche, in Behörden, Freizeit oder bei der Polizei. Dagegen können Sie sich wehren.

diskriminieren

Deutschland verbietet die Ungleichbehandlung von Menschen aufgrund bestimmter Merkmale. Aber es ist immer noch weit verbreitet. Ob bei der Wohnungssuche, am Arbeitsplatz, bei der Behörde, in der Schule, beim Arzt, in der Freizeit oder auf der Polizeiwache. Diskriminierung kann in allen Lebensbereichen vorkommen. Kann ich den Club aufgrund meiner Behinderung nicht betreten? Habe ich den Job wegen meines Hijabs nicht bekommen? Wird mein Kind in der Schule schlechter behandelt, weil es weniger Deutsch spricht? Wird die Polizei mich wegen meiner anderen Hautfarbe nur im Bus kontrollieren? Wird ein Taxifahrer sich weigern, mich mitzunehmen, weil ich Transgender bin? Ähnliche Erfahrungen können zu Gefühlen von Wut, Ohnmacht und Hilflosigkeit führen. Aber man muss Diskriminierung nicht einfach hinnehmen. Sie haben das Recht, sich vor Missbrauch zu schützen.

Jeder in Deutschland hat dieses Recht. Unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem Aufenthaltsstatus. Dies ist ein Menschenrecht im deutschen Grundgesetz. Sie können Diskriminierung vor Gericht einklagen.

Was muss ich wissen?

Was ist Diskriminierung?

Diskriminierung liegt vor, wenn eine Person aufgrund bestimmter Merkmale oder aufgrund ihrer tatsächlichen oder zugeschriebenen Zugehörigkeit zu einer Gruppe diskriminiert oder belästigt wird. Viele Menschen werden aufgrund ihrer Herkunft, Sprache, sexuellen Orientierung, ihres Geschlechts, ihrer Religion, ihrer körperlichen, geistigen Fähigkeiten, ihres Alters usw. diskriminiert. Diskriminierung beruht oft auf fiktiven Konzepten und falschen Denkmustern. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn jemand aufgrund seiner „Rasse“ diskriminiert wird. Es gibt keine unterschiedlichen Rassen von Menschen. Allerdings diskriminieren manche Menschen andere, weil sie an unterschiedliche Rassen und die unterschiedlichen Werte dieser „Rassen“ glauben.

Es gibt auch Situationen, in denen eine Person aufgrund bestimmter Merkmale diskriminiert wird. Beispielsweise könnte ich diskriminiert werden,weil ich einen ausländischen Namen habe, weil ich lesbisch bin.

Werde ich diskriminiert?

Manchmal weiß man nicht genau, ob man diskriminiert wurde. Sie fühlen sich unsicher, weil andere in einem Verhalten kein Problem sehen oder Diskriminierung nicht für schlecht halten. Hier kann eine Beratung helfen. Die Mitarbeiter der Beratungsstelle nehmen Ihre Erfahrungen ernst. Sie können Ihnen sagen, ob Ihre Erfahrung rechtlich diskriminierend ist und welche rechtlichen Möglichkeiten Sie jetzt haben. Aber auch wenn Ihre Erfahrung rechtlich nicht als Diskriminierung gilt, kann Ihnen eine Beratungsstelle weiterhelfen. Die Mitarbeiter können Sie dabei unterstützen, Ihre Erfahrungen zu verstehen und Strategien für die Zukunft zu entwickeln. Die Beratungsstelle finden Sie im Bereich „Wo finde ich Hilfe und Unterstützung?“.

Welche Gesetze schützen mich vor Diskriminierung?

Das Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist hier besonders wichtig. AGG gibt es seit 2006. Es ist das wichtigste Gesetz in Deutschland, wenn Sie sich im Berufsleben oder im Alltag vor Diskriminierung schützen möchten. Es schützt Arbeitgeber, Vermieter und andere vor Diskriminierung aufgrund von Herkunft, Geschlecht, Religion, Alter, sexueller Identität oder Behinderung. Diese Personen können gerichtlich zur Leistung von Schadensersatz nach dem AGG verurteilt werden. Es gibt aber auch andere Gesetze, die Diskriminierung verbieten. Beispiel: Grundgesetz. Artikel 3 des Grundgesetzes legt fest, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Egal woher sie kommen oder welche Identität sie in Deutschland haben.

Wie beweise ich, dass ich diskriminiert wurde?

Wenn Sie vor Gericht gehen, brauchen Sie Beweise. Oft sagt die andere Person etwas anderes und dann eine Version gegenüber einer anderen. Die Gegenseite behauptet vor Gericht häufig, dass keine Diskriminierung vorliege. Ein Vermieter sagte beispielsweise, er habe eine Familie nicht wegen ihres ausländischen Namens abgelehnt, sondern weil die Familie bei der Wohnungsbesichtigung unfreundlich gewesen sei. Sie müssen das Gericht also davon überzeugen, dass es sich um eine Diskriminierung handelt. Aber Anzeichen genügen, das heißt, man braucht keine direkten Beweise. Informationen oder Beweise können beispielsweise Zeugenaussagen oder E-Mails, Briefe und Fotos sein, die Diskriminierung zeigen. Auch sogenannte „Tests“ können helfen: Mit ihnen können Sie das Verhalten des Gegenübers (in diesem Fall des Vermieters) noch einmal überprüfen. Beispielsweise ruft man bei der Wohnungssuche Vermieter mit nichtdeutschen Namen und Personen mit deutschen Namen an. Sie erzählen alle die gleichen Hintergrundfakten. Der einzige Unterschied zwischen ihnen ist ihre Herkunft. Wenn Ihnen mitgeteilt wird, dass die Wohnung vermietet ist, aber eine andere Person mit deutschem Namen einen Besichtigungstermin vereinbart, ist das ein guter Beweis für eine Diskriminierung. Bitte beachten Sie: Das Gesetz erlaubt nur Tests per Telefon oder direkt. Bei einer schriftlichen Prüfung, beispielsweise bei der Bewerbung um eine Stelle, kann es zu Strafen kommen, wenn Sie falsche Angaben machen.

Wichtig: Wenn Sie rechtliche Schritte gegen eine diskriminierende Person oder Organisation einleiten möchten, müssen Sie dies innerhalb von 2 Monaten nach dem Vorfall tun.

Was soll ich tun, wenn ich von der Polizei diskriminiert werde?

Möglicherweise werden Sie auch von der Polizei diskriminiert. Viele Deutsche haben beispielsweise Erfahrungen mit dem sogenannten Racial Profiling gemacht. Wenn eine Person von der Polizei angehalten, verhört, durchsucht oder sogar verhaftet wird, nur weil sie aufgrund ihrer Hautfarbe oder ähnlicher Merkmale verdächtig erscheint, handelt es sich um „Racial Profiling“. Aber auch diskriminierende Beleidigungen, Beschimpfungen oder Angriffe können vorkommen. Opfer von Polizeiwillkür oder Polizeibrutalität können Anzeige bei der Polizei erstatten. Wenn Sie Diskriminierung oder Gewalt durch die Polizei erlebt haben, können Sie sich an die Bewegung für Opfer rassistischer Polizeigewalt (KOP) wenden. . . Weitere Kontaktdaten finden Sie im Abschnitt „Wo bekomme ich Hilfe und Unterstützung?“

Die Polizei steht nicht über dem Gesetz. Was sie dürfen und was nicht, ist im Strafgesetzbuch, der Strafprozessordnung und dem Polizeigesetz geregelt. Weitere Informationen finden Sie in unserem Kapitel „Polizei“.

Wichtig: Sie haben das Recht, den Personalausweis eines Polizeibeamten anzufordern und dessen Daten aufzuschreiben. Dies ist wichtig, wenn Sie später Strafanzeige erstatten möchten.Es ist auch immer hilfreich, Passanten zu bitten, die Situation zu beobachten. Dann haben Sie auch Zeugen. Bitte beachten Sie: Sie müssen innerhalb von drei Monaten nach dem Vorfall eine Strafanzeige einreichen. Dies können Sie direkt bei der Staatsanwaltschaft tun. Sie müssen also nicht zur Polizei gehen.

Wo finde ich Hilfe und Unterstützung? Unterstützung?

Die Antidiskriminierungsberatungsstelle unterstützt alle, die Diskriminierung erlebt haben und Beratung benötigen.

Kontaktieren Sie beispielsweise die Antidiskriminierungsstelle des Bundes unter: antidiskriminierungsstelle.de Das Suchvorschlagscenter steht Ihnen zur Seite. Sie können sich auch direkt bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes unter der Rufnummer 030-18555 1855 beraten lassen. Sie erreichen die Beratungsstelle montags von 13:00 bis 15:00 Uhr und mittwochs und freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr. Sie können die Mitarbeiter auch per E-Mail kontaktieren: [email protected]. Das Personal spricht Deutsch. Die Beratung ist kostenlos und kann auf Wunsch auch anonym erfolgen. Sie müssen die üblichen Telefongebühren bezahlen. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist eine Bundesbehörde. Ihre Aufgabe ist es, Diskriminierung zu verhindern. Antidiskriminierungsstellen können selbst Beratung anbieten oder Hilfesuchende an Beratungsstellen in ihrer Nähe verweisen.

Sie können sich auch an die Deutsche Antidiskriminierungsstelle wenden, um Unterstützung zu erhalten. Die Antidiskriminierungsgesellschaft ist ein Zusammenschluss unabhängiger Beratungsstellen. Der Dachverband bietet selbst keine Beratung an, kann Sie aber an Beratungsstellen in Ihrer Nähe verweisen.

Alternativ können Sie sich an die Erwachsenen-Einwanderungsberatungsstelle oder den Jugendeinwanderungsdienst wenden. Die Mitarbeiter sind in der Regel mehrsprachig und helfen Ihnen bei allen Fragen zum Leben in Deutschland. Einwanderungsberatung für Erwachsene finden Sie unter bamf.de. Jugendmigrationsdienste in Ihrer Nähe finden Sie unter jugendmigrationsdienste.de.

Wie kann mich die Antidiskriminierungsberatungsstelle unterstützen?

Antidiskriminierungsberater hören Ihnen zu und helfen Ihnen, mit dem umzugehen, was Sie durchmachen. Sie unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Beispielsweise indem wir Beweise und Informationen einholen, einen Beschwerdebrief verfassen oder Sie bei Mediationsgesprächen begleiten. Sie unterstützen Sie auch, wenn Sie rechtliche Schritte gegen eine diskriminierende Person oder Organisation einleiten und dies beispielsweise an einen guten Anwalt übermitteln möchten. Die Antidiskriminierungsberatung ist kostenlos.

Welche Arten der Ungleichbehandlung sind zulässig?

Unter bestimmten Umständen ist eine unterschiedliche Behandlung aufgrund bestimmter Merkmale zulässig. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn Gesetze bestimmte Gruppen begünstigen, um Benachteiligungen auszugleichen: Da Frauen in Deutschland auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt sind, dürfen Arbeitgeber Frauen bevorzugt einstellen. Eine unterschiedliche Behandlung ist beispielsweise auch dann zulässig, wenn sachliche Gründe vorliegen: Wenn für die Stelle fließende Deutschkenntnisse erforderlich sind, kann ein Sprachtest erforderlich sein.

Was ist Sprachdiskriminierung?

Wenn Menschen andere durch Worte diskriminieren, spricht man von „verbaler Diskriminierung“. Verbale Diskriminierung bestätigt und verstärkt die tatsächliche Diskriminierung: Eine Gruppe negativ zu beschimpfen oder zu ignorieren bedeutet, dass sie als minderwertig oder sogar wertlos gegenüber anderen angesehen wird. In Deutschland beispielsweise ist es inakzeptabel, Roma als „Zigeuner“ zu bezeichnen. Oder wenn man nur von „Lesern“ spricht und nicht von „Lesern“. Weil dadurch bestimmte Personengruppen diskriminiert werden. Über esf-queerschitts targets.deHier finden Sie verschiedene deutsche Glossare zum Thema diskriminierungsfreie Sprache.

Wichtig

Wenn Sie wegen Diskriminierung rechtliche Schritte einleiten wollen, müssen Sie schnell handeln. Diskriminierung im Berufs- oder Alltagsleben müssen Sie innerhalb von zwei Monaten melden. Wenn Sie Anzeige bei der Polizei erstatten möchten, müssen Sie dies innerhalb von drei Monaten tun.

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