Magdeburg - Diözese ändert Satzung: keine AfD-Mitglieder in Gremien
Die Diözese Magdeburg hat ihre Richtlinien angepasst, in Anlehnung an eine Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz zur Unvereinbarkeit des Christentums und des rasenbiologischen Nationalismus. Deshalb können Mitglieder der AfD in kirchlichen Gremien arbeiten.
"Wir haben jetzt eine klare, politisch anpassbare Regelung gefunden," sagt der Generalvikar Bernhard Scholz in einer Erklärung. "Das bedeutet nicht, dass wir Menschen aus den Kirchen oder der Pflege ausschließen." Gespräche finden weiterhin statt, und die Änderungen betreffen speziell die Arbeit in kirchlichen Gremien.
Verfassung und Wahlregeln angepasst
Conkret hat die Diözese Magdeburg ihre Kirchengemeindeverfassungen und Wahlordnungen für kirchliche Gremien ab dem 1. Juli geändert. Ausgeschlossen werden können solche Mitglieder, die öffentlich "Aussagen gegen die menschliche Würde, insbesondere rassistisch-nationalistische, rassistische, antisemitische, antidemokratische Positionen oder gruppenbezogene Hass aussprechen."
Ausgeschlossen werden können auch solche Mitglieder, die Ämter und andere Aufgaben in oder für Parteien und Organisationen übernehmen, die solche Einstellungen und Positionen vertreten oder von den zuständigen Staatsbehörden im Bistum als extremistisch eingestuft werden. Der AfD-Landesverband in Sachsen-Anhalt wurde im Herbst 2023 vom Landesamt für Verfassungsschutz als verlässlich rechtsextrem eingestuft.
Kandidaten müssen jetzt erklären
Nach den Änderungen müssen Kandidaten, die sich für ein Gremium bewerben, jetzt eine Erklärung abgeben. Das ist dazu gedacht, ihnen die Kenntnis der Unvereinbarkeitskriterien nachzuweisen. Katholische Kirchengemeindewahlen in Sachsen-Anhalt finden am 16. und 17. November statt.
Deutsche Bischofskonferenz: AfD nicht wählbar für Christen
Im Februar hat die Deutsche Bischofskonferenz einstimmig eine Erklärung verabschiedet, wonach das rasenbiologische Nationalismus mit dem christlichen Glauben unvereinbar ist. In ihr schreiben die Bischöfe, dass solche Parteien "nicht wählbar" für Christen und christliche Frauen sind.
Die neuen Richtlinien in der Magdeburger Diözese stimmen mit der Stellungnahme der Deutschen Bischofskonferenz überein, wonach AfD-Mitgliedschaft in kirchlichen Rollen unvereinbar ist. Die Änderungen umfassen die Anpassung der Kirchengemeindeverfassungen und Wahlordnungen für kirchliche Gremien ab dem 1. Juli. Die neuen Richtlinien erlauben die Ausschlussmöglichkeit für Mitglieder, die öffentlich Aussagen gegen die menschliche Würde, einschließlich rassistisch-nationalistischer, rassistischer, antisemitischer oder antidemokratischer Ansichten, machen. Weiterhin können Personen ausgeschlossen werden, die mit Parteien oder Organisationen zusammenarbeiten, die von den diözesanen Staatsbehörden als extremistisch eingestuft werden. In Verbindung mit diesen Änderungen müssen Kandidaten für kirchliche Gremien eine Erklärung abgeben, mit der sie auf die Unvereinbarkeitskriterien aufmerksam gemacht werden.
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