zum Inhalt

Digitalfunk der Bundeswehr: Gerichtsbeschluss zur Überprüfung

Oberlandesgericht Düsseldorf:Eingang zum Oberlandesgericht Düsseldorf.
Eingang zum Oberlandesgericht Düsseldorf.

Digitalfunk der Bundeswehr: Gerichtsbeschluss zur Überprüfung

Das Oberlandesgericht Düsseldorf muss über die Rechtmäßigkeit einer Direktvergabe eines Großauftrags zum Kauf digitaler Funkausrüstung für die Bundeswehr entscheiden. Den Auftrag erhielt das Münchner Unternehmen Rohde & Schwarz. Es wurde schwarz – und der französische Thales-Konzern hat sich darüber beschwert.

Doch wie bei einer mündlichen Verhandlung am Mittwoch klar wurde, könnte es nun an Formfehlern scheitern. Seit Beginn dieses Jahres müssen Beschwerden unverzüglich elektronisch beim Gericht eingereicht werden. Die Beschwerde (ohne Anhänge) wurde jedoch über Nacht in den Briefkasten des Obersten Bezirksgerichts geworfen.

Wie die Vorsitzende Richterin Christine Maimann mitteilte, wird die elektronische Übermittlung mit Anlagen später erfolgen. Das Gericht prüft derzeit, ob die Anfechtung der Auftragsvergabe allein aus diesem Grund zurückzuweisen ist, da die Frist nicht mehr eingehalten wird.

​​Nach dem völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine änderte die Bundesregierung ihren Ansatz zur Digitalisierung der Bundeswehr, verzichtete auf langwierige Vergabeverfahren und vergab Aufträge direkt.

Beschaffung des Bundeskartellamts Der Senat hat festgestellt, dass eine Überprüfung des Prozesses zunächst zulässig war, die Anfechtung jedoch als unbegründet abgewiesen. Das Oberlandesgericht wird nun die zweite und letzte Entscheidung treffen.

Das konkrete Modell ist ein Geheimnis. Um wie viele Geräte es sich dabei handelt und ob die kolportierte Auftragsgröße von rund einer Milliarde Euro wahr ist, wird nach Angaben von Prozessbeteiligten weiterhin geheim gehalten. „Wir werden die Einstufung nicht als vertraulich behandeln“, betonte der Richter.

Der nachträgliche Einbau der Geräte war offensichtlich problematisch und nicht Gegenstand der Klage. Während der Verhandlungen wies Generalleutnant Michael Vetter Medienberichte zurück, wonach digitale Geräte nicht in das Fahrzeug passen würden.

Die Abmessungen wurden für 200 verschiedene Fahrzeugtypen geprüft und spezifiziert. Dass die Installation weiterhin schwierig blieb, lag vor allem an Sicherheitsauflagen: Digitale Funkgeräte sollten im Falle eines feindlichen Angriffs keine Gefahr für die Besatzung darstellen.

Thales-Anwalt Jan Byok sagte am Mittwoch: „Wir glauben, dass die Vergabe des Gesamtauftrags dazu beitragen wird, die heimische Industrie zu unterstützen und zu fördern. Dabei geht es um die industriepolitischen Ziele der Ausbildung nationaler Champions und der Förderung des heimischen Militärs.“

Aufgrund von Vertraulichkeitsbestimmungen wurden einige seiner Behauptungen jedoch von der Öffentlichkeit ausgeschlossen. Mit einer Entscheidung ist erst in einigen Wochen zu rechnen (Az. VII Verg 22/23).

Quelle: www.bild.de

Kommentare

Aktuelles