Einige Handlungen sind in Deutschland nach 22:00 Uhr verboten. Ein ruhiger Nachtschlaf ist für Körper und Geist notwendig. Um den Schlaf nicht zu stören, wurde gesetzlich eine Nachtruhe eingeführt. Ein bestimmter Geräuschpegel muss während der festgelegten Zeit eingehalten werden.
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Tatsächlich muss man keine laute Party veranstalten, um der Störung der öffentlichen Ordnung beschuldigt zu werden. Auch bei weitaus geringerem Lärm können Nachbarn sich beschweren. Deshalb ist es wichtig zu wissen, was man nachts nicht tun sollte.
Diese Handlungen sind in Deutschland nach 22:00 Uhr verboten
Von Montag bis Samstag gilt in Deutschland eine Ruhezeit von 22:00 bis 6:00 Uhr. Genau in diesem Zeitraum sollte man keinen Lärm machen.
- Die Waschmaschine arbeitet beim Schleudern sehr laut. Einige Geräte erreichen bis zu 77 Dezibel. Daher ist es besser, nachts auf das Waschen zu verzichten.
- Je nach Modernität der Spülmaschine kann auch diese ziemlich laut sein. Der Geräuschpegel des Geräts variiert normalerweise zwischen 37 und 50 Dezibel.
- Je nachdem, welche Bohrmaschine und welche Oberfläche verwendet wird, kann der Bohrlärm in der Wand bis zu 150 Dezibel erreichen. Ähnlich verhält es sich mit anderen handwerklichen Arbeiten, wie zum Beispiel dem Einschlagen von Nägeln mit einem Hammer.
- Ein Staubsauger kann sehr laut sein. Er reinigt das Haus mit einer Lautstärke von bis zu 90 Dezibel. Auch sehr leise Staubsauger können noch auf einem Niveau von 65 Dezibel arbeiten. Auch diese sollten nachts ausgeschaltet bleiben, da sie die Nachbarn wirklich stören können.
Wohl kaum jemand kommt auf die Idee, nachts den Rasen zu mähen. Im Dunkeln kann definitiv etwas schiefgehen.
- Der Geräuschpegel von Rasenmähern liegt zwischen 78 und 96 Dezibel. Das ist etwa so laut wie ein leerlaufender LKW.
Nicht alles, was nachts Lärm machen kann, gilt als Störung. Deshalb ist das Spülen der Toilette oder Duschen im Rahmen des Gesetzes. Das liegt nicht daran, dass diese Aktivitäten weniger laut sind.
- Zum Beispiel beträgt der Geräuschpegel beim Duschen und Spülen zwischen 20 und 30 Dezibel.
Es geht darum, dass es sich um Hygienemaßnahmen und persönliche Bedürfnisse handelt. Kein deutsches Gesetz verbietet jemandem, dies zu tun.
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