Der Autohersteller hatte in einem Rechtsstreit über mögliche doppelte Strafen für Volkswagen wegen angeblich illegaler Abschalteinrichtungen teilweise Erfolg. Richter des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) entschieden am Donnerstag in Luxemburg, dass in solchen Fällen grundsätzlich ein Verbot von Doppelstrafen gelten könne. Dieser Grundsatz ist im EU-Recht verankert und besagt, dass man nicht zweimal für die gleiche Sache bestraft werden kann. Italienische Gerichte müssen nun über die Rechtmäßigkeit der Geldbuße entscheiden.
Hintergrund ist ein italienischer Fall, in dem Volkswagen für in dem südeuropäischen Land verkaufte Autos eine Geldstrafe von 5 Millionen Euro verhängt hat. Unzulässige Abschalteinrichtung. Im Jahr 2018 zahlte Volkswagen in Deutschland eine Strafe in Höhe von einer Milliarde Euro für 10,7 Millionen betroffene Dieselfahrzeuge, die weltweit verkauft wurden, darunter auch die in Italien verkauften.
Die Abschalteinrichtung reduziert die Abgasrückführungsrate bei niedrigen Außentemperaturen, was zu erhöhten Stickoxid-Emissionen führt. Autohersteller glauben, dass dies dazu beiträgt, Automotoren vor rauem Wetter zu schützen. Die Abschalteinrichtung steht im Mittelpunkt des sogenannten Dieselskandals, der die deutsche Automobilindustrie in den letzten Jahren erschüttert hat. Die Technologie gilt als Werkzeug, das den Schadstoffausstoß eines Autos in Tests niedriger erscheinen lässt als im realen Verkehr.