In die Arbeit einsteigen - Die Zollbeamten überprüfen den Status der Überprüfung der Einhaltung der Beschäftigungsbedingungen.
Ganz neulich in Sachsen-Anhalt haben 85 Mitarbeiter des Hauptzollamtes in Magdeburg 169 Beschäftigte in 40 Einrichtungen zu ihrem Arbeitsstatus befragt. Diese Befragungen haben zu 48 Fällen geführt, in denen weitere Ermittlungen für nötig gehalten wurden. Die Ermittlungen drehen sich um Verdachtsmomente zu Ungereimtheiten bei der Bezahlung, Verstöße gegen Aufzeichnungs- und Meldepflichten. In einigen Fällen werden auch illegale Wohnsituationen, fehlende Arbeitsgenehmigungen und unbefugte Beschäftigungsverhältnisse untersucht.
Das Hauptzollamt konzentriert sich hauptsächlich auf die Bekämpfung der Schwarzen Arbeit, wobei das Hotel- und Gaststättengewerbe besonders in den Blick genommen wird. Dieser Branche obliegt eine umfassende Regelung durch das Mindestlohngesetz. Seit dem 1. Januar beträgt der gesetzliche Mindestlohn 12,41 Euro pro Stunde.
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