Abstimmungsprozess - Die Wahlbeteiligung ist bei den letzten Wahlen im Vergleich zu den Wahlen im Jahr 2019 leicht zurückgegangen.
In den Europawahlen und den Kommunalwahlen in Sachsen-Anhalt wurde eine etwas niedrigere Wahlbeteiligung der Wähler bis zum Mittag am Sonntag vermerkt, im Vergleich zu den gleichen Wahlen fünf Jahre zuvor. Der Wahlenchef in Magdeburg teilte mit, dass 19% der wahlberechtigten Personen an den Wahllokalen bis zum Mittag abgestimmt hatten - die Stimmzettel per Post waren noch nicht berücksichtigt. Bei den Wahlen 2019 lag die Wahlbeteiligung am Mittag bei 20,7%. Allerdings betrug die letzte Wahlbeteiligung jener Jahr 54,7%.
Die Wahllokale wurden um 8 Uhr für die Abgabe von Stimmen für die Europawahlen und die Kommunalwahlen geöffnet. Der Wahlenchef berichtete von einer problemlosen Fortentwicklung der Wahlen im Morgen. Rund 1,8 Millionen Einwohner im Land sind dazu aufgerufen, ihr Wahlrecht auszuüben. Bei den Kommunalwahlen werden Ratsmitglieder von Landkreisen, Städten und Gemeinden, sowie Dörferehren neu gewählt. Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren können erstmals an den Europawahlen teilnehmen. Nach Angaben des Wahlenchefs lag ihre Wahlbeteiligung am Mittag bei 14,3%.
Nach der Schließung der Wahllokale um 18 Uhr werden die Wahleinzelungen für die Europawahlen gezählt. Vorläufige Ergebnisse werden um 19 Uhr erwartet. Die Kommunalwahlen folgen. Vorläufige Ergebnisse für die Wahlen der Bezirks- und Stadtparlamente in den Freistädten werden um 20 Uhr erwartet.
Bei den Europawahlen 2019 führte die CDU mit 23,2% der Stimmen. Die AfD belegte den zweiten Platz mit 20,4% der Stimmen. Danach folgte die Linke mit 14,4% und dann die SPD mit 12,6%. Die Grünen konnten 9,2% der Stimmen auf sich vereinen, während die FDP 4,9% der Stimmen erhielt.
In den Europawahlen 2019 stimmten etwa 998.400 Personen ab. Das entspricht einer Wahlbeteiligung von 54,7%. Dies war ein deutlicher Anstieg im Vergleich zur vorherigen Europawahl 2014, bei der nur 43% der wahlberechtigten Personen wählten.
Bezüglich der Kommunalwahlen werden Bezirksräte, Stadtparlamente und Gemeindeparlamente, sowie Bürgermeister neu gewählt. Das umfasst alle elf Bezirksräte, die Stadtparlamente in Halle, Magdeburg und Dessau-Roßlau, sowie die Gemeinderatswahlen in 101 selbständigen Städten. Etwa 970 Gemeinden werden Gemeindeparlamente und Bürgermeisterwahlen abhalten, wobei der Gemeindestatut bestimmt, ob eine Versammlung von Dorfratsmitgliedern oder ein Bürgermeister gewählt wird. Zudem finden am Sonntag einige Bürgermeisterwahlen statt, wie z.B. in Querfurt (Saalekreis) und Zielitz (Landkreis Börde).
Weiterhin finden die Bezirksrat- und Gemeinderatwahlen in den Verbandsgemeinden statt. Damit werden etwa 720 Bezirksrat- und Stadtparlamentsplätze in den Freistädten, rund 4.400 Sitze in den Gemeinderäten und Verbandsratposten, sowie 6.000 Sitze in den Dorfräten gewählt. Das umfasst auch gelegentliche Bürgermeisterwahlen am Sonntag.
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