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Die Verteidigung der Generalstaatsanwaltschaft vor Gericht

Gerichtsmikrofone
Mikrofone und Kopfhörer auf einem Tisch in einem Gerichtssaal.

Die Bundesanwaltschaft wird am Montag (9.30 Uhr) ihr Plädoyer im Prozess um einen tödlichen Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim vor 32 Jahren vorbringen. Die Verteidigung und die Nebenankläger werden am Dienstag Klagegründe einreichen. Der Prozess läuft seit November 2022 am Oberlandesgericht Koblenz, ein Urteil wird für den 9. Oktober erwartet.

Der Angeklagte ist ein 52-jähriger Deutscher. Er soll 1991 ein Asylbewerberheim in Saarlouis in Brand gesteckt haben. Samuel Yeboah, ein 27-jähriger Asylbewerber aus Ghana, Westafrika, kam bei dem Feuer ums Leben. Die Bundesanwaltschaft warf den Angeklagten vor, den Brand aus rassistischen Gründen gelegt zu haben.

Der 52-jährige Angeklagte gab während der Verhandlung zu, am Tatort anwesend gewesen zu sein. Er bestritt jedoch, das Feuer gelegt zu haben. Ein Experte und die Hilfe von Jugendgerichten haben ein Jugendgesetz gefordert. Der Angeklagte war zur Tatzeit 20 Jahre alt.

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