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Die Tübinger Verpackungssteuer wird für die BVG zum Fallbeispiel

Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Das Bundesverfassungsgericht muss eine Verfassungsbeschwerde gegen die umstrittene Verpackungssteuer der Stadt Tübingen auf Einwegbecher und Lebensmittelverpackungen prüfen. Ein Sprecher des obersten Gerichts Deutschlands bestätigte ihren Eingang am Freitag in Karlsruhe. Dabei handelt es sich um ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das im Mai entschieden hatte, dass Tübingen eine Steuer auf Einwegverpackungen, Einwegbesteck und Besteck von Lebensmittel- und Getränkehändlern erheben könne.

Infolgedessen verlor der Betreiber eines McDonald’s-Standorts in College Station mit Unterstützung des Fast-Food-Unternehmens einen Rechtsstreit gegen die Stadt wegen Verpackungssteuervorschriften. McDonald’s gewann den Fall vor der Vorinstanz des Landesverwaltungsgerichts Baden-Württemberg. Ziel der Stadt ist es, mit Steuereinnahmen für weniger Abfall im öffentlichen Raum zu sorgen.

Deutsche Umweltverbände gaben am Freitag bekannt, dass es sich bei der Verfassungsbeschwerde um ein Zeitspiel handele, das darauf abziele, wirksame Maßnahmen zur Förderung von Mehrwegartikeln zu verhindern. „Diese Aktivität verschwendet wertvolle Ressourcen des Bundesverfassungsgerichts und kann von Bundesumweltministerin Steffi Lemke leicht gestoppt werden, indem sie eine nationale Steuer von mindestens 20 Cent einführt, um unnötiges Einweggeschirr wirtschaftlich unattraktiv zu machen.“

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