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Die Tochter des Politikers, Tandler, sitzt seit mehr als vier Jahren im Gefängnis

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Tandler und ihr Geschäftspartner gaben die Vorwürfe während des Prozesses zu..aussiedlerbote.de
Tandler und ihr Geschäftspartner gaben die Vorwürfe während des Prozesses zu..aussiedlerbote.de

Die Tochter des Politikers, Tandler, sitzt seit mehr als vier Jahren im Gefängnis

Als in Deutschland Gesichtsmasken knapp wurden, war für Andrea Tendler die Zeit gekommen: Über die Verbindungen ihres Vaters, eines bekannten ehemaligen CSU-Politikers, gab sie die knappen Artikel an den Bund und mehrere Bundesländer weiter. Allerdings versäumte sie es, die Millionengewinne ordnungsgemäß zu besteuern. Das Urteil wird nun in München verkündet.

Die Tochter des Politikers und Unternehmerin Andrea Tendler ist wegen Steuerhinterziehung im Corona-Maskenskandal zu vier Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht München 1 verurteilte ihren mitangeklagten Geschäftspartner N. zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten.

Dies erfolgt im Rahmen einer Vereinbarung zwischen dem Gericht und den Verfahrensbeteiligten. Die Staatsanwaltschaft beantragte daraufhin eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten für Tendler und vier Jahren für N.

Der Verteidiger hingegen plädierte für niedrigere Strafen von vier Jahren und drei Monaten für Tandler und drei Jahren und sechs Monaten für N. Tandler ist die Tochter von Gerald Tandler, ehemaliger CSU-Generalsekretär und ehemaliger bayerischer Finanz-, Wirtschafts- und Innenminister.

Verlegung der Unternehmenszentrale, um Steuern zu sparen

Zu Beginn der Coronavirus-Pandemie im Jahr 2020 schloss Tandler Verträge mit mehreren Bundes- und Landesbehörden für einen Schweizer Maskenlieferanten ab. Dafür wurden knapp 50 Millionen Euro Provision gezahlt – was an sich legal ist. Die beiden wurden nun wegen der nicht ordnungsgemäßen Besteuerung ihrer Provisionen strafrechtlich verurteilt. Am Ende des Verfahrens schätzte die Staatsanwaltschaft den gesamten Vermögensschaden auf 7,8 Millionen Euro.

Letztlich haben die beiden Angeklagten über ihre Verteidiger die gegen sie erhobenen Steuerhinterziehungsvorwürfe, insbesondere den Vorwurf der Einkommen- und Gewerbesteuerhinterziehung, grundsätzlich eingeräumt.

Unter anderem besteuern sie die Einnahmen des Maskenladens nicht in München, sondern in Grünwald – wo im Vergleich zur Landeshauptstadt nur etwa die Hälfte der Gewerbesteuer gezahlt wird. Allerdings war München zu dieser Zeit der „Verwaltungsort“. Darüber hinaus haben sie inzwischen die daraus resultierenden Steuerausfälle beglichen. Ein Gericht hat am Dienstag ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung und Coronavirus-Subventionsbetrugs abgeschlossen.

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Quelle: www.ntv.de

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