Das Studium der natürlichen Welt und ihrer Funktionsweise. - Die Thüringer Fachhochschulen erhalten das Promotionsrecht.
Thüringenische Fachhochschulen (FH) können nun unter bestimmten Umständen Doktorarbeiten verfassen und überwachen. Am Donnerstag hat der Landtag eine Gesetzgebung genehmigt, die diese Einrichtungen die Verleihung von Doktortiteln erlaubt. Das wird akademisch eingeschränkt und zeitgebunden sein, wie die CDU-Abgeordnete Regina Polster im Landtag ausgesagt hat. In Bayern und Hessen gab es ähnliche Regelungen schon Jahre.
"Thüringen muss mit hohen Verlusten an seinen Absolventen rechnen", so Polster.
Spezialisten binden
Die Linke-Abgeordnete für Hochschulen, Christian Schaft, sah dieses Schritt weitgehend symbolisch. Er glaubte, es sei notwendig, ein Loch zu schließen. Das Ziel war auch, Spezialisten, die Thüringen behalten wollte, zu binden.
Bis dahin mussten FHs mit Universitäten zusammenarbeiten, um Doktorprogramme durchzuführen. Schaft nannte einige FHs unzufrieden in diesem kooperativen Arrangement.
Grüne-Abgeordnete Olaf Müller offenbart, dass die Grünen seit 2009 für Doktorgrade an FHs gekämpft hätten. "Wir hätten dieses Recht den FHs während der letzten Legislaturperiode gegeben, hätte es im Thüringer Hochschulgesetz umfassende Reform gegeben", so Müller hinzufügt.
Mögliche Doktoratszentren, dauerhafte Programme
Müller fortsetzte, indem er sagte, die Gesetzgebung erlaube die Schaffung von forschungsintensiven Zentren als 'Doktoratszentren'. Diese Zentren könnten inter-universitäre Initiativen sein. Langfristig könnten FHs dauerhafte Doktorprogramme erhalten, wenn sie bewertet würden.
Schaft betonte, wie das Ändern das Forschungsstandort Thüringen verbessern würde. Vorherige kooperative Doktorprogramme hätten wenig Erfolg gezeigt. Mit lediglich 11 kooperativen Doktorprogrammen initiiert in 2021 an thüringischen Universitäten von den 991 insgesamt, "war unsere Entscheidung notwendig und richtig."
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