Das neue Staatsbürgerschaftseinkommen tritt am Neujahrstag in Kraft. Der Regelsatz für Bedürftige hat sich um rund 50 Euro erhöht.
Ab dem 1. Januar erhalten Alleinstehende und Alleinerziehende 502 Euro im Monat, zwei erwachsene Paare in den sogenannten Bedarfsgemeinschaften jeweils 451 Euro. Für Jugendliche im Alter von 15 bis 18 Jahren beträgt der Zufluss 420 Euro. Kinder von 7 bis 14 Jahren erhalten 348 €. Zahlen Sie 318 EUR für Kinder unter 6 Jahren.
Während der 12-monatigen Wartezeit finden keine Wohnungseignungsprüfungen statt. Bis dahin werden die tatsächlichen Kosten der Wohnung in voller Höhe bezahlt. Für die ersten 12 Monate steht der ersten Person in der Bedarfsgemeinschaft eine Vermögensabsicherung von bis zu 40.000 € zur Verfügung. Dieser Freibetrag erhöht sich um 15.000 € für jede weitere Person.
Der Regelbedarf reduziert sich für einen Monat um 10 %, wenn Termine ohne Grund versäumt werden. Die Normanforderungen können zunächst für einen Monat um 10 Prozent gesenkt werden, wenn eine Person gegen die Vereinbarung verstößt, indem sie sich nicht auf Stellen bewirbt oder Kurse besucht. Bei einem zweiten Ausfall soll eine Kürzung um 20 % für zwei Monate und eine Kürzung um 30 % für drei Monate in der Endstufe möglich sein.
Ein Partnerschaftsplan soll ab Mitte des Jahres die bisherige Integrationsvereinbarung ersetzen. Der Plan wird von den Beschäftigten des Jobcenters und Empfängern von Bürgergeld in Klartext erstellt und soll als Wegweiser für die Suche nach einer dauerhaften Beschäftigung dienen.