Spielbüros in Rheinland-Pfalz müssen zu Einrichtungen für Minderjährige einen Abstand von mindestens 250 Metern einhalten. Dies sei auch europarechtskonform, entschied das Oberverwaltungsgericht Koblenz in einem Eilverfahren und gab es am Freitag bekannt.
Der Betreiber eines Wettbüros in Zweibrücken hat einen Antrag auf Verlängerung einer befristeten Konzession gestellt. Die Direktion für Aufsicht und Dienstleistungen lehnte den Antrag ab, da es in der Nähe eine Nachhilfeeinrichtung gab, darunter auch für Minderjährige. Die Beförderer entgegneten, dass die Mindestabstandsregeln im Landesrecht aufgrund des Bundesrechts nicht gelten. Nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts ist dies nicht der Fall.