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Die Pläne zur Umbenennung der Mohrenstraße ziehen sich weiter hin

Mohrenstraße
Ein Schild «Mohrenstraße» am Zieten-Platz in Berlin-Mitte.

Die umstrittene Umbenennung der Berliner Mohrenstraße im Bezirk Mitte dauert einige Zeit. Ein Urteil des Verwaltungsgerichts von Anfang Juli wies die Beschwerden der Anwohner gegen den Namensänderungsplan ab, es ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Daher heißt die Straße weiterhin Mohrenstraße, teilte der Bezirk mit. Es ist unklar, wann der Namensänderungsprozess abgeschlossen sein wird.

Im Anschluss an die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs reichte mindestens einer der klagenden Bewohner einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht (OVG) ein. OVG teilte mit, dass der Antrag noch nicht bestätigt sei. „Derzeit kann nicht abgeschätzt werden, wann eine Entscheidung getroffen wird.“

Wird der Antrag auf Zulassung der Berufung abgelehnt, wird die erstinstanzliche Entscheidung rechtskräftig. Anschließend wird die Straße umbenannt. Wird der Berufung stattgegeben, muss das OVG darüber entscheiden.

Der Grünen-Bezirk Berlin-Mitte will die Mollenstraße in der Nähe des Regierungsviertels umbenennen, weil er den Namen seit der Etablierung des Begriffs „Moll“ für problematisch oder rassistisch hält. Der neue Name lautet Anton-Wilhelm-Amo-Straße, benannt nach einem afroamerikanischen Gelehrten im Berlin des 18. Jahrhunderts.

Gemäß der Berliner Straßenordnung trägt das alte Straßenschild bei einer Namensänderung den bisherigen Namen, der sechs Monate lesbar bleiben muss, jedoch durchgestrichen unter dem Schild mit dem neuen erscheint Straßenname. . Sollte die Straße umbenannt werden, erhält auch die gleichnamige U-Bahn-Station bald einen neuen Namen. Das teilte die Berliner Verkehrsgesellschaft BVG mit.

Anwohner haben sich mit der Begründung beschwert, dass die Straßenbenennung vor 300 Jahren nicht rassistisch, sondern bewundernd gewesen sei. Viele historische Straßennamen haben mehrere Seiten, sind aber Teil der Stadtgeschichte und bedürfen der Interpretation. Das Berliner Verwaltungsgericht wies die Klage mit der Begründung ab, dass die Region für Straßennamen zuständig sei.

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