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Die Person, die geblitzt wurde, hat das Recht, die Wartungsaufzeichnungen zu überprüfen

Justitia
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen.

Jeder, der geblitzt wurde und gegen ein Bußgeld vorgeht, muss Wartungs- und Reparaturunterlagen für die Radarkamera einholen. Das sei nach Grundsätzen eines fairen Verfahrens geboten, entschied das baden-württembergische Landesverfassungsgericht am Mittwoch in Stuttgart.

Ein Autofahrer wurde geblitzt, weil er laut Verfassungsgericht 44 km/h zu schnell gefahren sein soll, und es gab Beschwerden. 2017 klagte der Mann gegen ein Bußgeld von 160 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot. Er verlor sowohl das Amtsgericht Mannheim als auch das Oberlandesgericht Karlsruhe. Das Amtsgericht lehnte seinen Antrag auf Reparaturaufzeichnungen für Blitzer als unnötig ab.

Das Verfassungsgericht entschied, dass dies nicht funktionieren würde. Ein fairer Prozess erfordert „gleiche Waffen“ zwischen Staatsanwaltschaft und Angeklagtem. Daher muss der Angeklagte über umfassende Beweiserhebungs- und Ermittlungswege verfügen. Das hat das Bundesverfassungsgericht 2020 bestätigt. Das Urteil des Verfassungsgerichtshofs hob das Urteil des Bezirksgerichts und des Oberlandesgerichts auf. Nun muss das Landgericht in der Sache neu entscheiden.

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