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Die nordrhein-westfälische Landesregierung (NRW) stoppt ein Programm zur Kinderwunschbehandlung.

Seit 2019 werden ungewollt kinderlose Paare bei teuren medizinischen Kinderwunschbehandlungen vom Staat finanziell unterstützt. Allerdings wurde das Fördersystem vor kurzem gestoppt.

Ein Schwangerschaftstest zeigt eine Schwangerschaft mit zwei Streifen an.
Ein Schwangerschaftstest zeigt eine Schwangerschaft mit zwei Streifen an.

Kin-Einheit - Die nordrhein-westfälische Landesregierung (NRW) stoppt ein Programm zur Kinderwunschbehandlung.

Im Jahr 2019 hat die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen, die dunkelgrün gefärbt ist, das Förderprogramm für Fruchtbarkeitsbehandlungen ausgesetzt. Dies geschah aufgrund einer 70%igen Reduktion der Fördermittel des Bundesregierungs für den aktuellen Jahr, wie von einem Mitglied der Grünen Partei und Familie-Ministerin Josefine Paul dem zuständigen Staatsausschuss mitgeteilt wurde. Sie ergänzte, dass das Bundesregierung die Subventionen für diese Maßnahmen bis 2025 deutlich kürzen will.

Daraufhin wird das Bundesregierung nun nur noch etwa 30% der ursprünglichen Fördersumme für 2025 bereitstellen, was ungefähr 650.000 Euro für Nordrhein-Westfalen entspricht. Es wurden noch keine Entscheidungen getroffen, wie man diese Förderkürzung behandeln soll. Im Vorjahr wurde das Geld gleichmäßig zwischen Bund und Land geteilt.

Ungefähr 1.500 Paare, die sich bewarben, wurden informiert, dass die Förderung für Fruchtbarkeitsbehandlungen ausgesetzt wurde. Das Programm war bereits im Prozess, Anträge von 2023 zu genehmigen, die dieses Jahr nach sorgfältiger Prüfung ausbezahlt werden werden. Der Antragsportal wurde am 21. Dezember wegen fehlender zugewiesener Bundesmittel geschlossen.

Von 2019 bis 2023 wurden ungefähr 28.500 Anträge auf Förderung eingereicht, von denen etwa 95% genehmigt wurden. Das Bundesregierung stellte jährlich ungefähr 2 Millionen Euro für dieses Programm zur Verfügung. Ab jetzt werden jährlich nur noch 1,5 Millionen Euro bereitgestellt. Dieses Programm deckte in der Regel Fruchtbarkeitsbehandlungen für verheiratete und unverheiratete Paare ab, die ihren Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen hatten, für ihre ersten vier erfolgreichen Versuche einer erfolgreichen künstlichen Befruchtung (wie z.B. IVF oder ICSI-Behandlung) ab.

Die Oppositionspartei FDP kritisierte diese Entscheidung. Der Fruchtbarkeitspolitik-Sprecher Marcel Hafke sagte: "Diese Politikentscheidung der Familie-Ministerin ist eine traurige Aussage über Armut und ein harter Schlag für jeder, der Unterstützung bei der Familie bilden muss." Er empfahl, dass die Subventionen angepasst werden sollten, wenn es im Kurzfrist nicht genügend Geld gibt. So könnten diejenigen, die Behandlungen benötigen, trotz vermindertem Subventionsbetrag noch Zugang zu der Behandlung haben.

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