Bis Ende August hatten die meisten brandenburgischen Städte weniger als die Hälfte ihrer jährlichen Zielzahl an Flüchtlingen aufgenommen. So gab das Integrationsministerium an, dass die Region Markis-Oderland zu diesem Zeitpunkt 408 Flüchtlinge aufgenommen hatte, etwas mehr als ein Fünftel der Zielvorgabe von 1924. „Markish Report“ hatte bereits darüber berichtet. Ende August beherbergte der Distrikt Banim 370 der 1.555 Flüchtlinge, also 23,8 %. Bis Ende August hatten nur ein Landkreis und eine Stadt das Ziel übertroffen: Die Region Ost-Prinitz-Ruppin hatte statt 587 677 Flüchtlinge aufgenommen, Brandenburg/Havel hatte 196 von 74 Flüchtlingen aufgenommen.
Die Kommunen haben Entscheidungen getroffen und die Landesregierung geht davon aus, in diesem Jahr insgesamt 19.253 Flüchtlinge aufzunehmen und umzusiedeln. Im August wurde das ursprüngliche Einschreibungsziel von fast 26.000 Studierenden gesenkt. Nach Angaben des Innenministeriums ist der Rückgang auf einen Rückgang der Zahl der aus der Ukraine ankommenden Flüchtlinge und neue Verteilungspraktiken der Kommunen zurückzuführen. Gleichzeitig überqueren immer mehr Menschen illegal die deutsch-polnische Grenze.
Integrationsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) geht davon aus, dass die Kapazitätssituation in Brandenburg ebenso angespannt ist wie in ganz Deutschland. „Dennoch kommen die Kommunen weiterhin ihren Unterbringungspflichten nach und stellen bei Bedarf zusätzliche Unterbringungsmöglichkeiten zur Verfügung“, sagte Nonnemacher. „Die Anforderungen und Belastungen für einige Kommunen sind tatsächlich sehr hoch.“ Demnach erhalten Regionen und kreisfreie Kommunen Unterstützung durch einen längeren Aufenthalt in der Voraufnahme des Landes und finanzielle Hilfen aus dem Brandenburger Hilfsprogramm. Wer keine Aussicht auf eine Aufenthaltserlaubnis hat, wird ab dem 1. Juli nicht mehr an die Kommunen verwiesen.
Im vergangenen Jahr stellte Brandenburg insgesamt rund 135 Millionen Euro an Bundesmitteln zur Entlastung der Kommunen bereit. Dies ist ein Bericht der Bundesregierung. Dabei geht es um Kostenentlastungen für Asylbewerber und unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sowie um zusätzliche Kosten für Flüchtlinge im Allgemeinen und ukrainische Flüchtlinge.