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Die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen geht zu Ende

FFP2-Maske
Eine FFP2-Maske liegt auf einem Leuchttisch.

Nach fast drei Jahren Maskenpflicht entfällt ab Dienstag (31.01.) und ab Dienstag (31.01.) in Bussen und Bahnen der Mund-Nasen-Schutz im Ermessen des Staates. Für einige Tage trennen sich die Wege von Land und Bund bei der Bahn: Während im Nahverkehr Pflichten auferlegt werden, gilt im Fernverkehr der Deutschen Bahn bis Mittwoch (1. Februar) eine Maskenpflicht. .

Seit Ende April 2020 gilt in Baden-Württemberg eine Maskenpflicht in Bussen und Bahnen. Allerdings reiche die bloße Empfehlung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes vorerst aus, so das Gesundheitsministerium, vor allem in öffentlich zugänglichen Innenbereichen und im Nahverkehr, da neue Corona-Verordnungen angekündigt wurden, die am Dienstag in Kraft treten. Die Corona-Regeln des Bundes gelten noch bis zum 7. April, danach entfällt nach derzeitigem Stand die Maskenpflicht für Patienten und Besucher in der Praxis.

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