Kunst und Traditionen - Die "Kölner Volksbühne am Rudolfplatz" wird mit Musikveranstaltungen fortgesetzt.
Das Theater am Rudolfplatz in Köln, früher bekannt als Millowitsch-Theater, hat die Erlaubnis erhalten, weiterhin Konzerte zu veranstalten. Diese Entscheidung fiel am Mittwoch durch den Verwaltungsgerichtshof in Münster, nachdem vorherige Entscheidungen aufgehoben wurden. Die Berufung der Stadt Köln und des Treuhandvereins war erfolgreich, und es gab keine Prüfung erlaubt. Allerdings können die Kläger noch eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einreichen (Fallnummer: u.a. 7 A 1268/22).
Der Kläger war ein Einwohner der Gegend, der sich durch den Lärm von der Volksbühne gestört fühlte. Er reichte einen Klageschrift gegen die Baugenehmigung der Stadt ein.
Im Jahr 2015 ergänzte die Volksbühne ihre Aufführungen um Konzerte mit verstärktem Musik.
Das Gericht stellte fest, dass der Kläger das Gebäude illegal besetzt hatte, das zuvor für Gewerbezwecken genutzt wurde (eine Druckerei). Das Volksbühne besitzt eine rechtsverbindliche Baugenehmigung mit Betriebsberechtigung nach 22:00 Uhr. Deshalb ist das Grundstück in der Nähe nicht geeignet für Wohnzwecke. Die neue Genehmigung für erweiterte Betriebszeiten mit Konzerten bis 22:00 Uhr wird vom Gerichtsurteil als sicher angesehen. Während des Tages würden die Schallschutzrichtlinien erfüllt.
Die Betreiber der Volksbühne begründeten ihre Ansprüche korrekt mit der Erhaltung bestehender Strukturen, wie von der OVG festgelegt. In einem anderen Fall scheiterte auch ein Nachbar. Dort bestätigte der Münstergericht die Entscheidung des unteren Gerichts.
OVG-Pressemitteilung.
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