zum Inhalt

Die Kandidaten für die Kommunalwahlen versterben vor der Wahl; die Stimmen bleiben gültig.

Die Einwohner von Halle haben bei der Wahl im April für einen verstorbenen Kandidaten gestimmt; dennoch wurden seine Stimmen als gültig betrachtet.

Die Wahlumschläge für die Briefwahl werden aus einer Wahlurne geschüttet.
Die Wahlumschläge für die Briefwahl werden aus einer Wahlurne geschüttet.

Lokale Regierungen - Die Kandidaten für die Kommunalwahlen versterben vor der Wahl; die Stimmen bleiben gültig.

In der Stadt Halle durften die Menschen ihre Stimmen für einen verstorbenen Kandidaten in ihrer lokalen Wahl abgeben. Dieser kandidierte für die Gruppe "Hauptsache Halle" und sein Ableben ereignete sich im April. Die Stadt bestätigte diese Tatsache, wenn man darüber gefragt wurde.

Die Voter-Gruppe hatte ihr Vorschlag am 18. März der Stadt vorgestellt und wurde am 5. April vom Wahlausschuss endgültig angenommen - nur kurz vor dem tragischen Tod des Kandidaten. Der Sprecher der Stadt erklärte, dass sie diese Situation in ihrer Stadt noch nie erlebt hätten.

Der verstorbene Kandidat erhielt 488 Stimmen, die dann seinem Wählerverband zugeordnet wurden, was zu insgesamt drei Sitzen für "Hauptsache Halle" im Stadtrat führte. Gemäß dem Kommunalwahlgesetz kann ein verstorbener Person weiterhin für Wahlen kandidieren. Das Gesetz lautet klar: "Wenn ein Kandidat nach der Entscheidung über die Annahme der Wahlvorschläge stirbt oder seine Wahlfähigkeit verliert, hat dies keinen Einfluss auf die Durchführung der Wahl."

Lesen Sie auch:

Kommentare

Could not load content

Aktuelles