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Die Hisbollah ist eine terroristische Organisation: Haftstrafen für zwei Beamte

Erstmals hat ein Gericht in Deutschland entschieden, dass die libanesische Hisbollah eine terroristische Vereinigung ist. Es spricht zwei Angeklagte in Hamburg der Mitgliedschaft schuldig.

Die Angeklagten, ihre Anwälte und Vertreter der Bundesanwaltschaft (hinten) sitzen vor Beginn der...
Die Angeklagten, ihre Anwälte und Vertreter der Bundesanwaltschaft (hinten) sitzen vor Beginn der Verhandlung im Gerichtssaal.

Oberlandesgericht - Die Hisbollah ist eine terroristische Organisation: Haftstrafen für zwei Beamte

Für die erste Mal hat ein deutsches Gericht zwei Funktionäre des libanesischen Hezbollah wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation im Ausland verurteilt.

La Vorsitzende des Senats für Verfassungsschutz am Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg, Petra Wende-Spors, erklärte am Freitag: "Ob Hezbollah eine kriminelle terroristische Organisation im Ausland ist und ob die beiden Angeklagten Mitglied dieser Organisation waren, lässt sich klar bejahen."

Ein 50-Jähriger Libaner wurde mit fünf und eine halbe Jahre Haft verurteilt, der zweite Angeklagte, ein 56-Jähriger Deutsch-Libaner, mit drei Jahren. Das Gericht erfüllte damit die Forderung des Generalbundesanwalts. Die Angeklagten hatten Freisprache gefordert. Ein Berufungsbeschwerde ist möglich.

Angeklagte in einer verbotenen Vereinigung in Bremen

Die beiden Angeklagten wurden am 10. des letzten Jahres in den niedersächsischen Landkreisen Aurich und Cuxhaven verhaftet. Der 50-Jährige, laut Urteil, hatte sich hauptsächlich um libanesische Vereinigungen in Norddeutschland gekümmert. Er war seit 2002 Mitglied von Hezbollah. Über Jahre hinweg hatte er beispielsweise als Prediger und "reisender Scheich" auf dem 2022 verbotenen Al-Mustafa-Gemeinde in Bremen aufgetreten.

Der 56-Jährige war laut Urteil auch als ausländischer Funktionär von Hezbollah aktiv. Er hatte sich der Organisation 2004 angeschlossen. Von 2009 bis 2012 war er Mitglied und von 2012 bis 2015 Vorsitzender der Al-Mustafa-Gemeinde. Beide Angeklagten hatten enge Beziehungen zum Islamischen Zentrum Hamburg (IZH), das gemäß der Verfassungsschutzbehörde unter iranischer Kontrolle steht.

Anschläge auf Israel, US-Soldaten und jüdische Gemeinden

Für den schiitisch-islamistischen Hezbollah ("Partei Gottes") besteht seit April 2020 in Deutschland eine Einordnung als terroristische Organisation. Die Organisation, gegründet 1982, will Israel zerstören und führt Terroranschläge auf Zivilisten durch, erklärte Wende-Spors. Sie hatte 1983 die israelische Hauptquartier im Südlibanon und das US-Marines-Hauptquartier am Flughafen Beirut angegriffen. In Argentinien 1992 hatte Hezbollah ein Attentat auf die israelische Botschaft in Buenos Aires und 1994 ein Attentat auf die jüdische Gemeinde in der argentinischen Hauptstadt Buenos Aires verübt. In beiden Fällen gab es viele Todesopfer und Verletzte. Die Organisation, vertreten im libanesischen Parlament seit 1992, sucht eine verfassungsmäßige Theokratie unter der Herrschaft islamischer Rechtsgelehrter.

Kinder und Jugendliche indoktriniert

Die Ideologie von Hezbollah wird Kindern und Jugendlichen beigebracht, wie aus zahlreichen Videos und Dokumenten hervorgeht, laut Urteil. Die Organisation nutzt verschiedene Methoden, um Kinder und Jugendliche zu rekrutieren, unter anderem Sommerlager, Schulen und Sportclubs. Die Indoktrination umfasst die Verherrlichung des Märtyrertums und die Hetze gegen Israel und Juden. Die Kinder werden oft in militärischen Übungen unterwiesen und auf Kampfeinsätze vorbereitet. Hezbollah nutzt auch seine Medien aus, um seine Ideologie und Propaganda einer breiteren Zielgruppe zugänglich zu machen.

Hisbollah betreibt eine globale Unterstützungsstruktur. Die beiden Beschuldigten waren Verbindungsleute zur Hisbollah-Führung, erklärte Wende-Spors. Sie hatten die jihadistisch-terroristischen Aktivitäten der Organisation unterstützt. Der 56-Jährige hatte seit Jahren Kinder und Adoleszenzen ideologisch erzogen, ihre spätere Rekrutierung als Kämpfer vorbereitet. Dafür hatte er in Bremen 2018 eine Pfadfindergruppe gegründet, deren Mitglieder Uniformen ähnelten denen der Hisbollah-Pfadfinder in Libanon. Der 50-Jährige hatte in Belgien 2014 Jugendliche in einem Freizeitlager militärisch unterwiesen und ideologisch erzogen. Beide Beschuldigten hatten sich in der syrischen Bürgerkriegzone aufgehalten und Fotos von sich in Uniform und schwer bewaffnet getragen. Es gab jedoch keinen Beweis für ihre aktive Teilnahme an Kämpfen.

Überwältigender Beweis

Die Beschuldigten waren dem Auslandsdepartement von Hezbollah unterstellt, erklärte Wende-Spors. Ausgezeichnete Tätigkeitsberichte und andere Dokumente wie CVs mit dem Hisbollah-Logo und Redeteexempel wurden auf sichergestellten Handys und USB-Sticks gefunden. Die Dokumente passten zusammen wie ein Pfühl, der Beweis war überwältigend. Die Aussagen der Beschuldigten, die nur eine Nähe zum schiitischen Amal, einer konkurrierenden Organisation, gestanden hatten, wurden vom Richter als Schutzauslagen abgetan. "Sie haben dem Senat eine Geschichte aus Tausendundeine Nacht erzählt."

Pressemitteilung des Bundesministeriums des Innern über Hezbollah Pressemitteilung des Senators für Inneres von Bremen zur Verbotsbeschlüsselung der Al-Mustafa-Gemeinde Pressemitteilung zum Anklagebeschluss

  1. In diesem Fall ist die Verurteilung die erste, bei der ein deutsches Gericht zwei Hezbollah-Funktionäre wegen ihrer Beteiligung an einer ausländischen terroristschen Organisation bestraft hat.
  2. Das Urteil in Hamburg folgt der Verhaftung der beiden Angeklagten im niedersächsischen Landkreis Aurich und Cuxhaven im Vorjahr im Mai.
  3. Der 50-jährige libanesische Angeklagte, der seit 2002 Mitglied von Hezbollah war, leitete hauptverantwortlich libanesische Vereinigungen in Norddeutschland und hielt Predigten in der verbotenen Al-Mustafa-Gemeinde in Bremen.
  4. Der 56-jährige deutsche-libanesische Angeklagte, der sich Hezbollah anschloss, hatte Führungspositionen innerhalb der Organisation inne und leitete die Al-Mustafa-Gemeinde in Bremen.
  5. Das Landgericht Aurich und das Oberlandesgericht Bremen haben Hezbollah 2019 als terroristsische Organisation erklärt, und das Bundesanwaltsamt klagte die beiden Angeklagten wegen Beteiligung an einer verbotenen Vereinigung in Bremen an.
  6. Die jüdische Gemeinde in Argentinien erlitt 1992 und 1994 erhebliche Verluste an Leben und Verletzungen durch Hezbollahs Terroranschläge auf israelische Botschafter und jüdische Gemeinden.
  7. Die beiden Angeklagten, die enge Beziehungen zu dem islamischen Zentrum Hamburg (IZH) hatten, wurden aufgedeckt, sie hatten der Hezbollah-Führung Unterstützung geleistet und Kindern durch Pfadfindergruppen und Sommerlager die Ideologie der gewalttätigen Organisation vermittelt.

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