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Die gesetzliche Krankenversicherung ist teurer geworden

Viele gesetzlich Versicherte in Deutschland müssen 2022 höhere Beiträge zahlen. Das berichtet br.de. Dem Bericht zufolge zum Jahreswechsel haben 19 von 97 gesetzlichen Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge erhöht. In den nächsten Jahren können die Beiträge noch weiter steigen.

Gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland: Jede fünfte Versicherung ist teurer geworden

Etwa jede fünfte gesetzliche Krankenkasse hat zum Jahresbeginn die Beitragssätze erhöht.

19 von 97 gesetzlichen Krankenkassen erhöhten ihre Zusatzbeiträge. Das berichtet die Zeitung die „Welt am Sonntag“. Die Informationen wurden nach Auswertung des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) eingeholt.

Dazu gehörten neun der elf Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK). Insgesamt betrifft die Erhöhung mehr als ein Viertel der 73 Millionen gesetzlich Versicherten.

Für mehr als ein Viertel der 73 Millionen Menschen in Deutschland wird die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland teurer geworden. Foto: Breakingpic / Pexels.

Lediglich haben kleine Betriebskrankenkassen ihre Beiträge gesenkt.

Nur neun sehr viel kleinere Betriebskrankenkassen (BKK) hätten lediglich zum Jahreswechsel ihre Beiträge gesenkt, schrieb weiter die Zeitung. Die teuerste aller gesetzlichen Krankenkassen war die bundesweite BKK24, mit einem Satz von 17,1 Prozent. Die günstigste ist die BMW BKK mit 14,9 Prozent.

Warnung vor einem Beitrags-Tsunami im Jahr 2023

Branchenvertreter befürchten, dass im nächsten Jahr eine deutliche Erhöhung der Versicherungsbeiträge für alle erforderlich sein könnte.

„Wenn die Politik nicht aktiv gegensteuert, wird es 2023 einen Beitrags-Tsunami geben“, sagte Andreas Storm, der Vorstandsvorsitzender der DAK-Gesundheit.

„Die finanziellen Perspektive der gesetzlichen Krankenversicherung habe sich “zuletzt verdüstert“, sagte Carola Reimann, die neue Vorsitzende des AOK-Bundesverbandes.

Drohende Milliardenlöcher in den Jahren 2021 und 2022 hätten nur durch staatliche Sonderzuschüsse und den Rückgriff auf Krankenkassen-Reserven beseitigt werden können.

Sonderkündigungsrecht bei Erhöhung des Zusatzbeitrags

Der Beitrag zu den gesetzlichen Krankenkassen ist die Summe aus dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent des Gesamteinkommens und dem Zusatzbeitrag. Jede Krankenkasse kann ihren eigenen Zusatzbeitrag festlegen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen jeweils die Hälfte des Beitrags. Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrages steht den Versicherten ein Sonderkündigungsrecht zu.

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