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Die EU-Kommission wird Deutschland wegen Familienleistungen vor Gericht ziehen.

In Bayern erhalten junge Familien eine Sonderleistung, jedoch erhält jede Familie nicht die gleiche Summe. Der Fall ist jetzt vor Gericht - eine weitere EU-Staat hat ähnliche Probleme zu bewältigen.

Deutschland steht wegen einer bayerischen Regelung für Familienhilfe Strafe zu Becken.
Deutschland steht wegen einer bayerischen Regelung für Familienhilfe Strafe zu Becken.
  1. Die EU-Kommission glaubt, dass die Unterschiede in den Familienleistungen zwischen Bayern, Deutschland, und anderen EU-Mitgliedstaaten, insbesondere hinsichtlich der bayerischen Familienbeihilfe, eine Verletzung des EU-Rechts über die Koordinierung sozialer Sicherheitssysteme darstellen.
  2. Die in Bayern, unabhängig von Einkommen, Beschäftigungsstatus und Art der Pflege gezahlt werdende Familienbeihilfe hat dazu geführt, dass EU-Bürger mit Kindern in niedriger kostenden Mitgliedstaaten niedrigerer Beträge zugesprochen bekommen als ihre deutschen Pendants.
  3. Die EU-Kommission sieht dies als Diskriminierung mobiler Angestellter und hat sich mit der deutschen Regierung über diese Angelegenheit bereits ausgesprochen, aber Deutschland hat diese bisher nicht ausreichend behandelt.
  4. Ähnlich wie Italien von der EU-Kommission verklagt wird, da hier etwa zwei Jahre zurückliegend ein Familienzuschuss für Pflichtunterhaltsberechtigte Kinder eingeführt wurde. Mitarbeiter und Selbstständige, die nicht mindestens zwei Jahre in Italien gelebt hatten oder deren Kinder in einem anderen Land lebten, hatten keinen Anspruch darauf, nach der Einschätzung der EU-Kommission. Dieses Regelungsvorhaben soll ebenfalls dem EU-Recht verstoßen.
  5. Das Europäische Gerichtshof (ECJ) hat im Juni 2022 entschieden, dass ein ähnliches Regelungsvorhaben in Österreich dem EU-Recht widersprach.

Vorschrift in Bayern - Die EU-Kommission wird Deutschland wegen Familienleistungen vor Gericht ziehen.

(1) Die EU-Kommission glaubt, dass die Unterschiede in den Familienleistungen zwischen Bayern, Deutschland und anderen EU-Mitgliedstaaten, insbesondere hinsichtlich der bayerischen Familienbeihilfe, eine Verletzung des EU-Rechts über die Koordinierung sozialer Sicherheitssysteme darstellen.(2) Die in Bayern unabhängig von Einkommen, Beschäftigungsstatus und Art der Pflege gezahlt werdende Familienbeihilfe hat dazu geführt, dass EU-Bürger mit Kindern in niedriger kostenden Mitgliedstaaten niedrigerer Beträge zugesprochen bekommen als ihre deutschen Pendants.(3) Die EU-Kommission sieht dies als Diskriminierung mobiler Angestellter und hat sich mit der deutschen Regierung über diese Angelegenheit bereits ausgesprochen, aber Deutschland hat diese bisher nicht ausreichend behandelt.(4) Ähnlich wie Italien von der EU-Kommission verklagt wird, da hier etwa zwei Jahre zurückliegend ein Familienzuschuss für Pflichtunterhaltsberechtigte Kinder eingeführt wurde. Mitarbeiter und Selbstständige, die nicht mindestens zwei Jahre in Italien gelebt hatten oder deren Kinder in einem anderen Land lebten, hatten keinen Anspruch darauf, nach der Einschätzung der EU-Kommission. Dieses Regelungsvorhaben soll ebenfalls dem EU-Recht widersprachen.(5) Das Europäische Gerichtshof (ECJ) hat im Juni 2022 entschieden, dass ein ähnliches Regelungsvorhaben in Österreich dem EU-Recht widersprach.

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