Das Urteil des Landgerichts Karlsruhe im Streit zwischen dem Blog „The Axis of Good“ (Achgut.com) und dem SMS-Dienst X (ehemals Twitter) könnte weitreichende Folgen haben . Am Mittwoch erklärte das Gericht die Sperrung des damaligen Achgut-Twitter-Accounts für unzulässig. „Sollte diese Rechtsentwicklung im Hauptprozess auch auf den weiteren Prozess zutreffen, ist Jun innerhalb kurzer Zeit gemeinsam mit Mandant Gerhard Torges von der Initiative „Aktion Arschloch“ als Intervenient auf der X-Seite in den Rechtsstreit eingestiegen. Auf Nachfrage , Der Service war attraktiver, hoffentlich garantiert. Darüber hinaus konkurrierte Achgut laut Gericht mit Urteil.
Eine detaillierte Begründung des Urteils im Hauptverfahren wird bis Mitte nächster Woche erwartet. Einwände dagegen Die Eilentscheidung wurde zusammen mit der Hauptsache verhandelt.
Nach Angaben des Gerichts, Achgut vs. Hintergrund des Streits zwischen den Blogs soll eine Flut von Boykottaufrufen an Unternehmen gewesen sein, die auf dem Blog werben Blog. Na ja, ich habe mich mit einem Tweet verteidigt. Twitter interpretierte diese Aktionen als Verstoß gegen seine eigenen Regeln und sperrte Achguts Account.