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Die Entfernung von Windkraftanlagen bleibt für die Schwarz-Grünen ein Knackpunkt.

Die Landesregierung plant, bis zu drei Prozent der Landesfläche für die Windenergieerzeugung zu nutzen. Die Nähe zur Wohnbebauung wird nicht beeinträchtigt. Den Kommunen wird ein größerer Gestaltungsspielraum eingeräumt.

Windräder stehen hinter einem Rapsfeld im Windpark Barkhorst-Lasbek.
Windräder stehen hinter einem Rapsfeld im Windpark Barkhorst-Lasbek.

Natur - Die Entfernung von Windkraftanlagen bleibt für die Schwarz-Grünen ein Knackpunkt.

Im Einklang mit dem Koalitionsabkommen zwischen der CDU und den Grünen hat die Landesregierung ihre Position zur Errichtung von Windkraftanlagen geändert. Statt der früheren zwei Prozent des Landesgebiets werden nun drei Prozent zugelassen. Dennoch bleiben wichtige Überlegungen bei der Errichtung maßgeblich. Der Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) und der Umweltminister Tobias Goldschmidt (Grüne) betonten, dass Prioritätsgebiete weiterhin einen 400-Meter-Sicherheitsabstand zu Wohngebieten haben. Der Mindestabstand zu Dörfern und Städten bleibt bei 800 Metern für Dörfer und 1000 Metern für Städte.

Mit diesen Änderungen nähern sich das Ziel von 15 Gigawatt Windstromkapazität auf drei Prozent des Landesgebiets an, betonte Goldschmidt, was für die regionale Wirtschaft eine positive Entwicklung darstellt. Naturschutz wird weiterhin in die Planung einbezogen. Die Errichtung findet nicht in Schlüsselgebieten wie Hauptvogelzugrouten und Vogelzuchtsitzen oder in den Natura 2000-Regionen statt, um Arten zu schützen und Harmonie zwischen Windenergie und Umwelt zu fördern.

Sütterlin-Waack unterstrich die Bedeutung dieser Änderungen, indem sie es als Meilenstein hin zu einer nachhaltigen Energiezukunft im Norden bezeichnete. Etwa 7,2 Prozent des Landesgebiets sind geeignet für Windkraft, und die Regierung ist entschlossen, dieses Potential zu nutzen. Gemeinden können Windparks innerhalb dieses Gebiets in Betracht ziehen, indem sie die Gemeindeneröffnungsklausel des Bundesregierungs verwenden, die ihnen die Möglichkeit gibt, Windanlagen außerhalb der vom Staat festgelegten Prioritätsgebiete zu planen.

Das neue Entwurf des Landesentwicklungsplans will öffentliche Meinungen zu diesen Änderungen aufnehmen. Einen Zeitraum bis zum 25. Juni gibt es für Einsendungen, während die breitere Konsultationsphase bis zum 9. September andauert. Der Landesentwicklungsplan bildet die Grundlage für regionale Windenergiepläne in den drei Regionen, und die ersten regionalen Pläne werden voraussichtlich bis Ende 2024 erscheinen.

Somit setzt sich die Landesverschiebung hin zu Windenergie mit neuen Richtlinien und Prioritäten fort, wobei wirtschaftliche und ökologische Aspekte berücksichtigt werden.

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