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Die deutsche Justiz ist nicht verpflichtet, das Erbe Ratzingers zu prüfen.

Wer vertritt den verstorbenen Papst Benedikt XVI. vor Gericht im Namen seines Erbes? Diese Frage beschäftigt den Kläger in einem Prozess wegen sexuellen Missbrauchs schon seit mehreren Monaten. Die Entscheidung in dieser Angelegenheit ist endlich gefallen.

Die Schriftzüge "Bayer. Verfassungsgerichtshof", "Oberlandesgericht München" und "Bayer....
Die Schriftzüge "Bayer. Verfassungsgerichtshof", "Oberlandesgericht München" und "Bayer. Anwaltsgerichtshof" sind auf Schildern am Eingang zum Gerichtsgebäude des Oberlandesgerichts zu lesen.

Gerichtliche Entscheidung. - Die deutsche Justiz ist nicht verpflichtet, das Erbe Ratzingers zu prüfen.

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Das deutsche Gerichtssystem ist von der Verantwortung befreit, Potenziale Erben des verstorbenen Papstes Benedikt XVI. zu suchen, laut einer neueren Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) in München in Bayern. Dieser Schritt stimmt mit der Position des Landgerichts in der Landeshauptstadt überein. Ein Kläger, der wegen Missbrauchs in der Katholischen Kirche Klage eingereicht hatte, suchte die Anordnung zur Lokalisierung Ratzingers möglicher Erben an einem deutschen Gericht, was missglückte. Das Urteil des Oberlandesgerichts ist endgültig.

Angemessenes Vorgehen im Vatikan

Das Urteil des OLG besagt, dass es dem Kläger günstig ist, einen Prozess zur Identifizierung Ratzingers möglicher Erben an Gerichten im Vatikanstadtstaat, wo der ehemalige Papst regelmäßig vor seinem Tod gelebt hat, zu starten. Das Gericht ist unbescheiden über die Existenz eines Erbschaffens Ratzingers, wie z.B. finanziellen Vermögen oder deutsche Immobilien.

Seine Kindheitswohnung in Marktl, Oberbayern, sowie seine ehemalige Wohnung in Pentling, Oberpfalz, waren zu Ratzingers Tod der Kirchenstiftung und dem "Institut Papst Benedikt XVI." übertragen.

Erwirksame Zivilverfahren für Erbenauskunft

Die Frage nach Ratzingers möglichen Erben ist relevant für Rechtsverfahren in Traunstein, wo der verstorbene Papst Benedikt XVI. ursprünglich unter den Angeklagten stand. Er war Kardinalbischof von München und Freising, als ein Priester in seinem Bistum, der von dem Kläger in Garching an der Alz in den 1990er Jahren sexuell belästigt worden war, neu versetzt wurde.

Die Klagen gegen Ratzinger wurden jedoch getrennt, wegen Unsicherheit über, wer ihn juristisch beerben und die Erbschaft übernehmen würde. Daher sind die Verfahren in diesem Zusammenhang ausgesetzt.

Der Kläger fordert eine Entschädigung in mindestens 300.000 € von der Erzdiözese in den Zivilverfahren. Der Kläger trat persönlich vor dem Gericht im Januar auf. Der Kläger ist einer der zahlreichen Opfer des Priesters, dessen Fall in dem 2019 veröffentlichten Bericht über sexuellen Missbrauch in der Katholischen Erzdiözese München und Freising der bekannteste war.

Rechtsanwalt des Klägers kündigt Berufung an

Der Rechtsanwalt des Klägers in den Verfahren in Traunstein äußerte Kritik an der Entscheidung des OLG München am Freitag. "Das Urteil des OLG München ist unzureichend und vernachlässigt die Tatsache, dass ein deutscher Bürger keinen Zugang zu einem Erbsgericht im Vatikan hat, um einen Vertreter nach vatikanischem Recht zu ernennen," erklärte Anwalt Andreas Schulz dem Deutschen Presse-Agentur. Das OLG habe dies übersehen, was eine mögliche Nebenjurisdiktion des Landgerichts rechtfertigen könnte.

Deshalb kündigte Schulz eine Berufung an, ebenso wie eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

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