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Die DeFi-Branche steht vor einem Schock

Dabei gebe es durchaus einen Anlass zum Feiern. So wurde das Bitcoin-Verbot durch das EU-Parlament in dieser Woche nicht wieder aufgegriffen. Somit ist ein Proof-of-Work-Verbot unter der sog. MiCA-Verordnung de facto vom Tisch. Damit zeichnet sich für DeFi-Anwendungen und Unhosted Wallets bereits die nächste Welle möglicher Verbote beziehungsweise massive Einschränkungen in der Europäischen Union bereits ab.

Derselbe Ausschuss, der die MiCa-Verordnung ausgehandelt hat, debattiert nun über die Anforderungen an die Offenlegung der Identität bei Kryptotransaktionen. Konkret geht es im ECON-Ausschuss des EU-Parlaments vor allem um die Geldtransferverordnung, kurz TRF. Grundlage dafür ist die internationale FATF-Regel. Sie legt Standards für die Bekämpfung der Geldwäsche fest.

Warnung vor DeFi in der EU

Es gibt zwar einige Andeutungen in den Arbeitsentwürfen, doch im schlimmsten Fall droht eine erhebliche Schwächung des DeFi-Sektors in der Europäischen Union. Die Wahrscheinlichkeit signifikanter Einschnitte in dezentrale Finanzanwendungen ist deutlich höher als bei dem abgewendeten Bitcoin-Verbot, auch wenn noch nichts endgültig ist.

Ganz anders hingegen als bei dem höchst umstrittenen Bitcoin-Verbot, das weder im EU-Parlament noch in der Kommission oder im Ministerrat eine Mehrheit fand, sind die drastischen Maßnahmen der Geldtransferverordnung. Anwendungen mit sogenannten Unhosted Wallets könnten von der Verordnung überdurchschnittlich hart getroffen werden.

Kampf gegen nicht gehostete Wallets

Möchten Sie Ihre privaten Schlüssel selbst verwalten, empfiehlt sich die Verwendung einer nicht gehosteten Wallet. Auch die Bezeichnungen “Non-Custodial Wallet” oder “Self-Hosted Wallet” sind verbreitet. Mit solchen Wallets liegt die Verantwortung vollständig beim Kryptoanleger selbst. Dadurch bleibt er unabhängig von Zwischenhändlern, die die Betreuung übernehmen und auch kontrollieren. Wichtigste Argumente für die Verwendung von Unhosted Wallets sind der Gebrauch von DeFi-Anwendungen, ein Schutz der eigenen Privatsphäre, sowie die Furcht im Hinblick auf Börsenhacks oder etwaige staatliche Interventionen ins eigene Krypto-Vermögen.

Schenkt man den neuen bzw. überarbeiteten Paragraphen der TRF Glauben, so dürften Transaktionen zwischen Unhosted Wallets und Kryptodienstleistern innerhalb der Europäischen Union nicht mehr ohne großen bürokratischen Aufwand legal sein. Obwohl Kryptounternehmen bereits mit deutlichen Beeinträchtigungen durch die TRF gerechnet hatten, stellen die abgeänderten Paragraphen 22a, 29a, 33a und 44a eine weitaus stärkere Gefahr für den DeFi-Sektor dar als bisher angenommen.

Quellen: www.btc-echo.de, www.cryptonews.net

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