Die Bundesregierung hält es für unumgänglich, auf die Erhöhung der Bürgerwohlfahrt zu verzichten
Regierungssprecher Steffen Hebestreit machte deutlich, dass „die Bundesregierung keine Pläne hat, irgendeine Rechtslage zu ändern.“ Die Regierung könne eine Zinserhöhung nicht einfach verschieben oder absagen. „Wenn man das machen will, ist das illegal“, sagte Herbestreit und betonte, dass die Bundesregierung „sich an das Gesetz hält“.
Die Koalition aus Liberaldemokraten und Oppositionskoalition hatte zuvor gefordert, die Pläne zur Erhöhung der Sozialleistungen zu Jahresbeginn abzuschaffen. Sie verwiesen einerseits auf die Spargrenzen im Haushalt 2024 und darauf, dass die Zinserhöhung um 12 % auf Inflationserwartungen beruhte, was jedoch nicht eintrat. Horizontale Prognose.
Die Berechnungsgrundlage für die Erhöhung der Bürgerzulagen ist gesetzlich festgelegt. Das Bundessozialministerium weist darauf hin, dass es nicht um die Gesamtinflationsrate geht, sondern um „einen Preisindex bezogen auf die Regelnachfrage“. So erhalten Lebensmittel mit überdurchschnittlich hohen Inflationsraten ein besonders hohes Gewicht.
Ein Sprecher des Handelsministeriums sagte, dass die Preissteigerungen in diesem Standard-Nachfrageindex in den letzten Monaten teilweise drei bis vier Prozentpunkte höher ausgefallen seien als die gesamten Preissteigerungen. „Das wird sich natürlich auch auf die Menge der Updates auswirken“, fügte er hinzu.
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Quelle: www.stern.de