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Die Bundespolizei hat keine Befugnis, Umweltaktivisten auszuspionieren

Justitia
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen.

Das Verwaltungsgericht Hannover hat einer Klage eines Umweltaktivisten gegen zwei präventive Überwachungsmaßnahmen der Bundespolizei stattgegeben. Das Gericht entschied am Mittwoch, dass die Observation und Durchsuchung unzulässig seien. Dies ist eine Warnung an die präventiven Durchsuchungen, die die Polizei seit vielen Jahren durchführt, sowie an die präventive Überwachung der Castor-Verschiffung nach Biblis im Jahr 2020.

Diese Entscheidungen sind noch nicht rechtsverbindlich. Gegen das Urteil kann Berufung beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg eingelegt werden.

Nach Ansicht des Gerichts ist die Rechtsgrundlage für diese Beobachtung der Bundespolizei verfassungswidrig. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bedarf eine längerfristige Observation aufgrund der Schwere des Eingriffs einer gerichtlichen Genehmigung.

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