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Die Besoldung von Feuerwehrleuten soll vom Bundesverfassungsgericht überprüft werden.

Könnten zwei Feuerwehrleute jahrelang unterbezahlt gewesen sein? Darüber wird das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Denn die Richter in Koblenz halten die Entschädigung für verfassungswidrig.

Der Schriftzug "Berliner Feuerwehr" und das Wappen der Berliner Feuerwehr mit dem Berliner Bären...
Der Schriftzug "Berliner Feuerwehr" und das Wappen der Berliner Feuerwehr mit dem Berliner Bären befinden sich auf der Tür eines Feuerwehrautos.

Verfahren oder Schritte - Die Besoldung von Feuerwehrleuten soll vom Bundesverfassungsgericht überprüft werden.

Der Bundesverfassungsgericht wird entscheiden, ob die Entschädigung, die Beamte der Koblenzer Feuerwehr erhielten, unzureichend war und damit verfassungswidrig war. Das Verwaltungsgericht Koblenz teilte mit, dass es zwei Fälle an den Gerichtshof übermitteln wird. Nun muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden, ob die Bezahlung unverfassungsmäßig war.

Das Verwaltungsgericht betont, dass die Bezahlungsdebatte sich auf zwei Feuerwehrleute bezieht, die von 2012 bis 2021 in den Gruppen A7 und A8 eingestuft waren. Die Koblenzer Richter argumentieren, dass die Bezahlung von Gruppen bis A8 während dieser Zeit die Mindestabstandsverordnung verletzte. Diese Vorschrift fordert, dass die Grundsicherung, als Sozialleistung des Staates, und die Bezahlung deutlich voneinander abweichen soll.

Das Gericht lieferte zudem ein Beispiel. Im Jahr 2018 betrug die Grundsicherung etwa 30.017 Euro, während die A8-Entgeltgruppe einen Bruttoeinkommen von 30.816 Euro erhielt. Das entsprach ungefähr 3.700 Euro weniger als der erforderliche Mindestabstand, erklärte das Gericht.

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