Verfahren oder Schritte - Die Besoldung von Feuerwehrleuten soll vom Bundesverfassungsgericht überprüft werden.
Der Bundesverfassungsgericht wird entscheiden, ob die Entschädigung, die Beamte der Koblenzer Feuerwehr erhielten, unzureichend war und damit verfassungswidrig war. Das Verwaltungsgericht Koblenz teilte mit, dass es zwei Fälle an den Gerichtshof übermitteln wird. Nun muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden, ob die Bezahlung unverfassungsmäßig war.
Das Verwaltungsgericht betont, dass die Bezahlungsdebatte sich auf zwei Feuerwehrleute bezieht, die von 2012 bis 2021 in den Gruppen A7 und A8 eingestuft waren. Die Koblenzer Richter argumentieren, dass die Bezahlung von Gruppen bis A8 während dieser Zeit die Mindestabstandsverordnung verletzte. Diese Vorschrift fordert, dass die Grundsicherung, als Sozialleistung des Staates, und die Bezahlung deutlich voneinander abweichen soll.
Das Gericht lieferte zudem ein Beispiel. Im Jahr 2018 betrug die Grundsicherung etwa 30.017 Euro, während die A8-Entgeltgruppe einen Bruttoeinkommen von 30.816 Euro erhielt. Das entsprach ungefähr 3.700 Euro weniger als der erforderliche Mindestabstand, erklärte das Gericht.
Lesen Sie auch:
- Die deutsche Fußballnationalmannschaft auf dem Weg zu den Qualifikationsspielen zur Europameisterschaft.
- Die Überschwemmungen sind zurückgegangen, aber die Folgen des Schlamms bleiben.
- DFB holt Neuer, Groß und Anton für das Spiel gegen die Ukraine zurück.
- Arrangement sorgt für Aufsehen: Rheinmetall wird Geldgeber des BVB