Urteil - Die Berliner Bundestagswahl 2021 muss unter Umständen wiederholt werden
Aufgrund wiederholter Niederlagen muss die Berliner Bundestagswahl 2021 teilweise wiederholt werden. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe. Die Vorsitzende Richterin Doris König sagte, dass Neuwahlen in 455 Wahlkreisen und zugehörigen Briefwahlgebieten stattfinden müssten. Wiederholungswahlen erfolgen im Doppelwahlgang, d. h. im ersten und zweiten Wahlgang. Eine Wahlprüfungsbeschwerde der Koalitionsfraktion im Bundestag hatte nur teilweise Erfolg. (Az. 2 BvC 4/23)
Das Urteil des Bundesgerichtshofs folgte nicht vollständig der Entscheidung des Bundestages. Er entschied sich auf Basis der Stimmen der Ampelfraktionen SPD, Grüne und FDP für eine teilweise Wiederwahl. Betroffen davon sind 327 der 2.256 Wahlkreise der Hauptstadt und 104 der 1.507 Briefwahlbezirke. Aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion war die Entscheidung rechtswidrig, nicht zuletzt weil der Bundestag die Wahlen in den sechs vom Bundeswahlleiter angefochtenen Wahlkreisen nicht insgesamt für ungültig erklärt hatte. Sie reichte deshalb Klage in Karlsruhe ein.
Mittlerweile hat das Bundesverfassungsgericht Wahlen in 31 Wahlkreisen mehr als den im Bundestagsbeschluss genannten für ungültig erklärt. Letztlich war die Entscheidung jedoch rechtskräftig.
Am Wahltag, dem 26. September 2021, herrschte in vielen Wahllokalen in Berlin Chaos: Lange Wartezeiten und Stimmzettel waren falsch oder fehlten ganz. Wahllokale müssen vorübergehend geschlossen bleiben oder bis nach 18 Uhr geöffnet bleiben – wenn die Wahllokale enden sollen. Anschließend wird in der Regel eine vorläufige Vorhersage des Ergebnisses getroffen.
Im Jahr 1713 wurden beim Bundestag Einsprüche gegen die Bundestagswahlen des Kantons Berlin erhoben, unter anderem vom Bundeswahlleiter. Richter Peter Müller sagte bei einer Anhörung im Juli, dass diese Zahl etwa achtmal so hoch sei wie die Zahl der Einsprüche bei früheren Wahlen.
Richter Müller erklärte, dass seit der Wahl viel Zeit vergangen sei und dass das Überprüfungsverfahren in zwei Phasen unterteilt sei: Zunächst sei es Sache des Bundestags, später sei es Sache des Verfassungsgerichtshofs. Mueller sagte, dass aufgrund der Vielzahl der Einsprüche, selbst wenn die Fortschritte so weit wie möglich beschleunigt würden, eine Terminfestlegung im Voraus nicht möglich sei.
Aufgrund der Änderungen erklärte das Berliner Verfassungsgericht am 26. September 2021 die Abgeordnetenhauswahl wegen „schwerwiegender institutioneller Mängel“ und einer Vielzahl von Wahlfehlern für ungültig. Diese Wahl stellt eine komplette Wiederholung der Wahl vom 12. Februar 2023 dar, sodass das schwarz-rote Bündnis das seit 2016 regierende Dreierbündnis aus Sozialdemokraten, Grünen und Linken ablöst.
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Quelle: www.stern.de