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Die Bekämpfung der Schweinepest ist kostspielig und zeitaufwendig

Die Folgen einer Infektion mit der Afrikanischen Schweinepest sind weitreichend und betreffen nicht nur direkt betroffene Betriebe. Die Bekämpfung der Seuche wird viel Zeit in Anspruch nehmen.

Der erste Nachweis der Afrikanischen Schweinepest bei einem Hausschwein in Hessen beunruhigt die...
Der erste Nachweis der Afrikanischen Schweinepest bei einem Hausschwein in Hessen beunruhigt die Schweinehalter. Wenn die Krankheit in einen Bestand eingeschleppt wird, kann der wirtschaftliche Schaden erheblich sein. (Symbolbild)

Epizootie - Die Bekämpfung der Schweinepest ist kostspielig und zeitaufwendig

Seit Wochen sind Behörden und Landwirte in Baden-Württemberg auf die Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASF) in Südhessen aufmerksam - jetzt wurde die Schweinekrankheit in der ersten Hausschweinherde entdeckt. In einer Schutzzone müssen Schweinehalter nun strikte Schutz- und Hygienevorschriften befolgen, um den weiteren Ausbreitung des ASF-Virus entgegenzuwirken. Hier finden Sie Antworten auf aktuelle Fragen:

Warum ist die Afrikanische Schweinepest ein großes Problem?

ASF ist fast immer tödlich, wobei über 90% der infizierten Hausschweine und Wildschweine innerhalb von etwa einer Woche versterben. Obwohl es nicht sehr ansteckend und langsam verbreitet wird, verschwindet es nicht von selbst. Das Virus ist hochpersistenter in der Umwelt und besonders in Blut, weshalb wildlebende Schweine über lange Zeit infiziert werden können, wenn sie mit Totkörpern infizierter Kollegen in Kontakt kommen. Die Abfallentsorgung und -auffang ist deshalb ein wesentlicher Bestandteil der Krankheitsbekämpfung in wildlebenden Schweinen. Bei Hausschweinen ist die Entfernung der Totkörper und intensive Reinigung und Desinfizierung der Herde nach Schlachtung erforderlich.

Was wird unternommen, um weitere Verbreitung zu verhindern?

Innerhalb der Schutzzone, die ein Dreikilometer-Radius um das betroffene Gehöft und ein Zehnkilometer-Überwachungsgebiet umfasst, gelten strenge Vorschriften für Bauern. Bauern müssen ihre Herden täglich intensiv überwachen und insbesondere Fieber oder erhöhte Sterblichkeitsraten beachten, wie die hessische Landwirtschaftsministerium angibt. "Jede Abweichung sollte sofort den zuständigen Behörden melden." Strenge Einschränkungen gelten auch für den Transport und die Verarbeitung von Tieren und Schweineprodukten. Darüber hinaus wird ein allgemeines Verfügung erlassen, und Wildschweincarcasses werden mit großem Aufwand gesucht. Sorgen für die Verbreitung von ASF bestehen auch in Rheinland-Pfalz, da zwei vermutete Wildschweine in Gimbsheim im Landkreis Alzey-Worms am Samstag aufgefunden wurden.

Wie groß sind die Schweineherden in Hessen?

Nach Angaben der Hessischen Landwirtschaftsvereinigung wurden in Hessen im letzten Jahr insgesamt 462.389 Schweine gehalten, was 3.978 Bauern entspricht. Das bedeutet, dass ein Durchschnittshessischer Schweinehalter 116 Schweine hält.

Was Schaden verursacht es betroffenen Bauern?

Eine Eintrittsquelle und die damit verbundene Schlachtung ist ein erheblicher Belastungspunkt für jedes Gehöft - "finanziell wie psychisch," wie die Landwirtschaftsvereinigung angibt. Insgesamt werden 3.500 Schweine in der Schutz- und Überwachungszone gehalten. Neben Einschränkungen im Handel und Verarbeitung von Tieren gibt es auch Einschränkungen bei der Schlachtung - dies stellt eine Herausforderung für Bauern hinsichtlich des Raums dar, wie eine Sprecherin der Landwirtschaftsvereinigung erklärte. Bislang gab es keine merkbaren Auswirkungen auf Schweinefleischpreise. "Wir haben in Brandenburg und Sachsen schon lange ASF gehabt, so dass die Auswirkungen auf Deutschland insgesamt durch den hessischen Ausbruch bisher verhältnismäßig kontrollierbar geblieben sind."

Was Hilfe erhalten betroffene Bauern?

Nach Angaben des Ministeriums erhalten betroffene Bauern Entschädigungszahlungen je zur Hälfte aus dem Tierseuchenfonds und je zur Hälfte aus dem Land Hessen. Die Entschädigungshöhe basiert auf dem Marktwert der zu Schlachtung bestimmten Tiere und denen, die gestorben sind. Die entsprechenden Höchstbeträge sind gesetzlich festgelegt. In bestimmten Fällen gewährt der Tierseuchenfonds freiwillige Zahlungen für Reinigung und Desinfizierung. Die Grundsätze sind in dem Tiergesundheitsgesetz geregelt. Nach Angaben des Ministeriums können neben Schweinehaltern auch sogenannte Nichtinfizierte, also Bauern ohne Schweinezucht oder die Felder ohne direkte Verbindung zu einem Schweinegehöft, Schadensersatz für Sachschäden fordern.

Gibt es in Hessen weitere Tierkrankheiten?

Neben der Afrikanischen Schweinepest ist auch die Blaue Zungekrankheit in Hessen aufgetreten. Laut Ministerialer Erklärung wurde diese Tierkrankheit letztwochen in einer Kuh in Alsfeld (Vogelsbergkreis) festgestellt. Die Krankheit verursacht ein Virus und betrifft Rinder. Sie ist meist tödlich für Schafe und Ziegen. Die Folgen für Bauern: Seit der Erkennung der Krankheit können keine Tiere aus Hessen in krankheitsfreie Regionen innerhalb der EU, einschließlich angrenzender Bundesländer ohne Blaue Zungefälle, transportiert werden. Laut Ministerialer Erklärung sind neben Hessen auch Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen und Rheinland-Pfalz betroffen, außerdem Belgien und die Niederlande außerhalb Deutschlands.

Das Virus wird von Tier zu Tier nicht übertragen, sondern durch kleine Blutsauger, die Fliegen oder Mücken genannt werden. Rinder können gegen die Blaue Zungenkrankheit impfiert werden. Laut Ministerialsprecherin schützt die Impfung gegen schwere Verläufe nicht gegen Infektion. In Hessen werden etwa 400.000 Rinderkopfstücken und 165.000 Schafe gehalten. Das Blaue Zungenkrankheitsagent ist nicht übertragbar auf den Menschen. Fleisch und Milch, wie auch Produkte daraus, sind sicher für den Verbrauch zulässig, wie das Ministerium angibt.

  1. Um die Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASF) in Wiesbaden und Südhessen zu verhindern, hat BMELV strikte Schutz- und Hygienevorschriften für Schweinehalter innerhalb einer Dreikilometer-Schutzzone und einer zehnkilometer-Beobachtungszone eingeführt.
  2. Große Schweineherden in Friedrichsdorf und anderen Teilen Hessens stellen eine Potenzialgefahr für die Verbreitung der ASF dar, da das Virus in der Umwelt und insbesondere im Schweineblut hochpersistiert.
  3. Die Ankunft der Afrikanischen Schweinepest in Baden-Württemberg und jetzt in Hessen hat bei Bauern und Behörden Besorgnis ausgelöst, da über 90% der infizierten Schweine innerhalb einer Woche üblicherweise sterben.
  4. Die jüngste Entdeckung der ASF in Wiesbaden hat zu verschärften Regeln für Schweinezucht geführt, einschließlich täglicher Herdenkontrollen und sofortiger Meldepflicht von jeglichen Abweichungen an die Behörden.
  5. Neben Hessen ist auch Rheinland-Pfalz mit Bedenken um die Verbreitung der ASF konfrontiert, da zwei vermutete Wildschweine in Gimbsheim gefunden wurden.
  6. Die Wirtschaft der Schweinehalter in Südhessen wird durch die ASF erheblich beeinflusst, da die Tötung infizierter Tiere und Beschränkungen im Tierhandel und Schlachtwesen wirtschaftliche und psychische Belastungen verursachen.
  7. Betroffene Schweinehalter in Wiesbaden und den umgebenden Gebieten erhalten Entschädigungszahlungen aus dem Tierseuchenfonds und dem Freistaat Hessen, basierend auf dem Marktwert der zu töten und verstorbenen Tiere.
  8. Um die Verbreitung der ASF bei Wildschweinen zu kontrollieren, sind Abfallentsorgung und -abholung von zentraler Bedeutung, da das Virus in der Umwelt und insbesondere im Blut für eine lange Zeit bestehen kann.
  9. Neben der ASF wurden in Hessen auch andere Tierkrankheiten, wie die Blaue Zunge Krankheit, festgestellt, darunter eine Kuh in Alsfeld (Vogelsbergkreis), was zu Beschränkungen im Tiertransport innerhalb der EU geführt hat.

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