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Die Auseinandersetzungen verschärfen sich, als HNO-Ärzte in einen chirurgischen Streik treten

OP-Bereich
Blick auf den Eingang eines OP-Bereichs.

Nach Angaben des Deutschen Hals-Nasen-Ohren-Ärzteverbandes findet der Aufruf zum Praxisstreik breite Unterstützung unter Ärzten. Mit dem Einspruch will die Berufsgenossenschaft gegen die ihrer Ansicht nach zu geringe Vergütung bei bestimmten Verfahren protestieren. Der Verband erklärte am Montag, dass eine Umfrage ergeben habe, dass mehr als 85 Prozent der HNO-Ärzte ein Verfahren namens Polypenchirurgie nicht mehr bei Kindern durchführen wollen.

Damit folgt eine Gebührenordnung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Der Dachverband, der für alle finanziellen Belange rund um die Versorgung gesetzlich krankenversicherter Patienten zuständig ist, legte im Dezember fest, dass bestimmte Eingriffe nur noch rund 107 Euro statt bisher 111 Euro kosten würden. Gleichzeitig wurden andere OPs aktualisiert. Insgesamt werden die ambulanten Operationskosten im HNO-Bereich um 2,3 Prozent steigen, so die Berechnungen der KBV in einem Schreiben an die HNO-Berufsgenossenschaften, das der Deutschen Presse-Agentur vorgelegt wurde.

Zentralverband Die Gesetzlichen Krankenversicherungen sprechen daher von „internen medizinischen Vertriebskonflikten“. Verbandssprecher Florian Lanz sagte der dpa, er habe “null Verständnis” für den Streikaufruf des HNO-Verbandes. HNO-Ärzte kramen persönliche Stichpunkte aus Gebührenpaketen heraus: „Sie nehmen Kinder als Geiseln, um mehr Geld aus dem Portemonnaie des Spenders zu holen“, sagt Lanz.

Der HNO-Verband zieht seine Kritik am Register zurück: Der bayerische Ministerpräsident Bernhard Junge-Hülsing kritisiert, dass einzelne Operationen nicht mehr kostendeckend durchgeführt werden können. Und es sind nicht nur die Personalkosten: „Seit mehr als 15 Jahren weisen wir darauf hin, dass die Gesamtvergütung für Operationen, insbesondere bei Kindern, zu gering ist.“

Die Berufsgenossenschaft der Hals-Nasen-Ohrenheilkunde sieht eine Seite auch die Rechtsprechung: Ärzte können nicht gezwungen werden, bestimmte Leistungen zu erbringen, wenn die Bezahlung nicht mehr angemessen ist. Das hat das Bundessozialgericht mehrfach bestätigt. Deshalb bleiben Aufrufe, bestimmte Operationen nicht mehr anzubieten, bestehen, bis mehr Geld zur Verfügung steht, teilte der Verband mit.

Krankenkassen halten dieses Argument für falsch. Lanz, Sprecher des Verbandes der Krankenkassen, betonte, dass sich jeder mit einer Kassenzulassung verpflichte, alle gesetzlich Versicherten umfassend zu behandeln. Wenn Patienten abgewiesen werden, sollten sie sich bei ihrer Krankenkasse oder der Kassenärztlichen Vereinigung beschweren.

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