Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) in Hamburg fordert die Einhaltung der Tariftreue als Voraussetzung für die Vergabe des Großteils der öffentlichen Aufträge in der Stadt. Aufträge dürften nur an Unternehmen gehen, in denen es «anständige Lohn- und Arbeitsbedingungen gibt», sagte die Hamburger DGB-Vorsitzende Tanja Chawla am Montag. Hintergrund ist eine Anhörung zur geplanten Änderung des Hamburgischen Vergabegesetzes im Haushaltsausschuss der Bürgerschaft an diesem Dienstag.
Der Senat hatte im Juni in seinem Entwurf für ein Vorschaltgesetz zur Vergaberechtsnovelle beschlossen, dass im Liefer- oder Dienstleistungsbereich erst ab einem Auftragsvolumen von 100.000 Euro ökologische und soziale Auswahlkriterien herangezogen werden können. Unterhalb dieser Schwelle soll zur Entbürokratisierung ein vereinfachtes Beschaffungsverfahren gelten.
«Niemand will die Kolleg*innen in den Behörden mit Bürokratiemonstern überlasten», sagte Chawla. «Das darf jedoch nicht auf Kosten guter Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten gehen, die öffentliche Aufträge ausführen.» Die Schwellenwerte für das kommende Tariftreuegesetz müssten deshalb deutlich unter dem liegen, was die jetzige Änderung des Vergabegesetzes vorsieht.
Da im Bund derzeit ein Tariftreuegesetz in Vorbereitung ist, hatte sich der Senat entschlossen, dieses Verfahren zunächst abzuwarten und die Tariftreue von übrigen Gesetzesvorhaben zu trennen.
«Es ist besser, ein gutes Tariftreuegesetz später zu bekommen als ein schlechtes sofort», sagte Chawla. Das zukünftige Vergabegesetz, das dann auch die Tariftreue beinhalte, müsse Schwellenwerte ausweisen, die den Großteil der öffentlichen Aufträge erfassen. «Orientiert an Berlin reden wir hier beispielsweise über einen Auftragswert bei Liefer- und Dienstleistungen von 10.000 Euro und bei Bauaufträgen von 50.000 Euro.»