zum Inhalt

Deutschland: Wer darf nicht Auto fahren

Deutschland: Wer darf nicht Auto fahren

Wer darf nicht Auto fahren? Bestimmten Personengruppen ist das Autofahren in Deutschland nicht gestattet. Jeder, der einen Führerschein erwerben möchte, muss sicherstellen, dass bestimmte Anforderungen erfüllt sind.

Es ist erforderlich, eine Fahrschulausbildung zu absolvieren, die Sehfähigkeit zu überprüfen und Erste-Hilfe-Maßnahmen zu erlernen. Es gibt bestimmte Einschränkungen, die bedeuten, dass einer Person das Erlangen eines Führerscheins untersagt ist.

Deutschland: Wer darf nicht Auto fahren

Um einen Führerschein zu erhalten, müssen bestimmte Anforderungen erfüllt sein.

Die Person muss in Deutschland wohnhaft sein und das Mindestalter erreicht haben, um ein Fahrzeug zu führen.

Darüber hinaus muss der Antragsteller Erste-Hilfe-Kurse absolvieren und das Fahren lernen. Dies geschieht in der Regel in Fahrschulen.

Eine weitere Anforderung besteht darin, dass keine Fahrerlaubnis der betreffenden Klasse aus einem EU-Mitgliedsland oder einem anderen Land des Europäischen Wirtschaftsraums vorliegt.

Die Person muss auch fahrtüchtig sein. Was bedeutet das?

Laut dem Landratsamt Heilbronn muss der Antragsteller bei der Antragstellung zunächst angeben, ob er irgendwelche Erkrankungen hat (z. B. Epilepsie, Diabetes). Dann erfolgt die Überprüfung durch die Führerscheinstelle. Im Rahmen dieser Prüfung wird festgestellt, ob die Krankheit die Fahrfähigkeiten des Antragstellers beeinträchtigt.

Deutschland: Wer darf nicht Auto fahren. Foto: Alan Quirván / pexels.com

Um bei diesem Prozess zu helfen, gibt es in den Anhängen 4–6 der Fahrerlaubnisverordnung eine Liste, in der genau festgelegt ist, welche Krankheit das Verhalten des Fahrers beeinflussen kann. In einigen Fällen kann die Führerscheinstelle die Notwendigkeit einer Überprüfung des Zustands feststellen.

Dazu muss die betroffene Person eine spezialisierte medizinische Untersuchung durchlaufen. Dies ist in der Regel eine medizinisch-psychologische Untersuchung und eine praktische Fahrprüfung. Je nachdem, ob Einschränkungen festgestellt werden, können zusätzliche Überprüfungen erforderlich sein.

Nicht nur Krankheiten können ein Hindernis zwischen dem Antragsteller und dem Führerschein darstellen. Auch Meldungen über strafrechtliche Verstöße gelangen in die Führerscheinstelle. Hierfür ist das Amtsgericht oder die Staatsanwaltschaft zuständig.

Je nach Art des Verbrechens kann dies ebenfalls zur Überprüfung der Eignung verwendet werden. Beispiele hierfür könnten Drogenhandel, Fahren ohne Fahrerlaubnis oder Verkehrsunfälle sein.

Lesen Sie auch:

Kommentare

Aktuelles