Deutsches Wahlsystem
Freie Wahlen sind für eine Demokratie von entscheidender Bedeutung. Durch Wahlen können alle Bürger problemlos am politischen Prozess teilnehmen und die Politik mitbestimmen. Eine von der Mehrheit der Wähler gewählte politische Partei kann innerhalb einer bestimmten Frist eine Regierung bilden. Wenn Bürger mit der Politik einer Regierung unzufrieden sind, können sie diese bei der nächsten Wahl abwählen.
Was muss ich wissen?
Wofür werden Sie stimmen?
In Deutschland gibt es viele Arten von Wahlen: Bundes-, Land-, Kommunal- und Europawahlen.
- Bei Bundestagswahlen werden die Mitglieder des Bundestages gewählt. In den 16 Bundesländern finden alle fünf Jahre zu unterschiedlichen Zeitpunkten Landtagswahlen statt. Nur in Bremen finden alle vier Jahre Wahlen statt. Die Parlamente tragen unterschiedliche Namen: „Bürger“ in Hamburg und Bremen, „Reichstag“ in Berlin und „Länder“ in allen anderen Bundesländern.
- Politische Vertreter*innen werden bei Kommunalwahlen in Gemeinde- und Stadträte gewählt. Auch der Bürgermeister und der Bezirksvorsteher werden gewählt.
- Das Europäische Parlament wird alle fünf Jahre bei Europawahlen gewählt. Die Wahlen werden in allen EU-Ländern gleichzeitig stattfinden.
Wer kann wählen?
Zur Bundestagswahl kann jeder ab 18 Jahren mit der deutschen Staatsbürgerschaft wählen.
Bei Landtagswahlen > darf jeder ab 18 Jahren mit der deutschen Staatsbürgerschaft wählen. In Brandenburg, Schleswig-Holstein, Bremen und Hamburg kann man ab 16 Jahren wählen. Voraussetzung bleibt weiterhin die deutsche Staatsbürgerschaft.
Alle deutschen Staatsbürger und EU-Bürger, die seit mehr als drei Monaten in Deutschland leben, können an Kommunalwahlen teilnehmen. Das Mindestalter hängt vom Bundesland ab. In den Bundesländern Sachsen, Saarland, Rheinland-Pfalz, Hessen und Bayern dürfen nur Personen ab 18 Jahren wählen. In anderen Bundesländern können Sie ab 16 Jahren an Kommunalwahlen teilnehmen.
Bei der Europawahl können alle erwachsenen EU-Bürger wählen.
Wer kann wählen?
Wählbar ist jeder, der über 18 Jahre alt ist und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. Eine Ausnahme bilden die Landtagswahlen in Hessen: Wer hier gewählt werden will, muss mindestens 21 Jahre alt sein und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.
Wann findet die Wahl statt?
Im Allgemeinen finden Wahlen in Deutschland immer sonntags statt, wenn die meisten Menschen nicht arbeiten und Zeit haben, zur Wahl zu gehen. Es besteht jedoch jederzeit die Möglichkeit einer vorzeitigen Stimmabgabe per Briefwahl. Es muss eine Briefwahl beantragt werden. Wie das funktioniert, erfahren Sie in der Wahlausschreibung, die alle Wähler einige Wochen vor der jeweiligen Wahl per Post erhalten.
Wie viele Stimmen haben Wähler?
Bei Bundestagswahlen haben alle Wähler zwei Stimmen: eine Erststimme und eine Zweitstimme. Im ersten Wahlgang wählt der Wähler einen Kandidaten aus seinem Wahlkreis („Direktwahl“). Sie führen eine Zweitabstimmung über Parteilisten durch („Verhältniswahlrecht“). Die Zweitstimme ist wichtiger, da sie über die Verteilung der Parlamentssitze entscheidet. Dieses System wird auch als „personalisierte Verhältniswahl“ bezeichnet.
Bei Landtagswahlen variieren die Wahlrechte und die Anzahl der Stimmen zwischen den Bundesländern. In den meisten Bundesländern gilt das personalisierte Verhältniswahlrecht auch bei Landtagswahlen. Der Wähler hat also eine erste und eine zweite Stimme.
Bei Kommunalwahlen variieren die Wahlrechte und die Anzahl der abgegebenen Stimmen zwischen den Bundesländern.
Bei der Europawahl haben Sie nur eine Stimme, um eine Partei zu wählen.
Wie wird die Wahl durchgeführt?
Alle Wähler erhalten drei Wochen vor dem Wahltag per Post eine „Wählerbenachrichtigung“ mit der Adresse ihres Wahllokals. Wahllokale werden vorübergehend in Schulen oder anderen öffentlichen Gebäuden eingerichtet. Im Wahllokal befindet sich ein Wahllokal. Beim Betreten eines Wahllokals werden Wahlhelfer nach Namen, Ausweis und Stimmzettel gefragt, damit der Wähler von der Liste gestrichen werden kann. Dadurch wird sichergestellt, dass jede Person nur einmal abstimmt. Wähler erhalten ihre Stimmzettel, gehen in eines der Wahllokale und kreuzen ein Kästchen an. Diese Wahlkabinen dienen als Sichtschutz, sodass andere Wähler nicht sehen können, was abgegeben wird. Wenn der Wähler seine Wahlurne überprüft, faltet er den Stimmzettel und wirft ihn in eine versiegelte Wahlurne.
Wichtig: Wenn Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber wahlberechtigt sind, wenden Sie sich bitte an Ihre Stadtverwaltung.
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Was kann ich tun, wenn ich am Wahltag keine Zeit habe?
Wenn Sie am Wahltag nicht zur Wahl gehen können, haben Sie die Möglichkeit, eine Briefwahl zu beantragen. Sie erhalten dann die Wahlunterlagen per Post und können diese noch vor dem Wahltag zu Hause ausfüllen und zurückschicken.
Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung finden Sie ein Formular und oft auch eine Tabelle. – E-Mail-Adresse, Internetadresse oder QR-Code. Damit können Sie eine Briefwahl beantragen. Wie es funktioniert, können Sie in unserem Video sehen.
Was machen Wahlhelfer?
Während einer Wahl werden viele helfende Hände benötigt. Wahlhelfer können nur wahlberechtigte Personen sein. Alle Wahlhelfer arbeiten ehrenamtlich. Sie verteilen Stimmzettel, prüfen, ob sich die Wahlberechtigten in den richtigen Wahllokalen aufhalten, und zählen die Stimmen nach Schließung der Wahllokale aus. Wenn Sie selbst wahlberechtigt sind, können Sie sich bei Ihrem örtlichen Rathaus, Bürgeramt oder Regionalbüro als Wahlhelfer registrieren lassen.
Welche Grundsätze gelten für alle Wahlen in Deutschland?
Wahlen in Deutschland müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Allgemeines: Alle deutschen Staatsbürger können mindestens wählen und gewählt werden 18 Jahre alt.
- Sofort:Repräsentanten werden direkt oder per Liste gewählt und nicht wie in den Vereinigten Staaten von männlichen oder weiblichen Wählern.
- Kostenlos: Es gibt keine Wahlpflicht. Niemand darf zum Wählen gezwungen werden.
- Gleichheit:Jede Stimme zählt gleich.
- Geheimnis:Es werden nur Gesamtergebnisse veröffentlicht.Die einzelnen Stimmen der Wähler bleiben geheim.
Was ist die „Fünf-Prozent-Hürde“?
Bei Bundestagswahlen und einigen Landtagswahlen gibt es eine sogenannte „Fünf-Prozent-Hürde“. Diese Regelung bedeutet: Eine Partei muss mindestens fünf Prozent der Stimmen oder drei Direktmandate erreichen, um im Parlament vertreten zu sein. Die Regelung soll eine Zersplitterung des Parlaments in zu viele kleinere Parteien verhindern.
Was ist eine „ausstehende Autorisierung“?
Sogenannte „schwebende Mandate“ sind für Veränderungen in der Zahl der Abgeordneten im Bundestag nach jeder Bundestagswahl verantwortlich.
Die Zweitstimme der Wähler bestimmt, wie viele Sitze eine Partei im Parlament hat. Erhält eine Partei jedoch im ersten Wahlgang mehr Sitze als im zweiten Wahlgang, erhält sie ein ausstehendes Mandat. Daher können Sie mehr Abgeordnete in den Bundestag entsenden. Um sicherzustellen, dass das Kräfteverhältnis zwischen den Parteien gewahrt bleibt, erhalten andere Parteien ein sogenanntes „Ausgleichsmandat“ – sie dürfen auch mehr Abgeordnete ins Parlament entsenden.
Die erwartete Personenzahl liegt daher in der Regel bei über 598 Delegierten. Nach der Bundestagswahl 2021 wird der Bundestag 736 Mitglieder haben, so viele wie nie zuvor.
Die Anzahl der ausstehenden und kompensierenden Mandate, die jede politische Partei erhält, wird anhand einer komplexen Formel berechnet. Unser Erklärvideo zu anstehenden Aufgaben zeigt ein einfaches Beispiel.
Wie wird die Regierung gebildet?
Aufgrund des besonderen Wahlsystems in Deutschland ist es selten, dass eine einzelne Partei allein eine Regierung bildet. Dazu muss eine Berechtigung von mehr als 50 % eingeholt werden. Deshalb sind Regierungsallianzen die Norm. Das bedeutet, dass sich zwei oder mehrere konkurrierende Parteien zu einer Koalition zusammenschließen und gemeinsam regieren. Deshalb machen politische Parteien vor Wahlen Aussagen über mögliche Koalitionspartner.
Wie hoch ist die Wahlbeteiligung?
Bei jeder Wahl wird die Wahlbeteiligung gemessen, also der Anteil der Wahlberechtigten, die tatsächlich ihre Stimme abgegeben haben. Die Wahlbeteiligung bei der deutschen Bundestagswahl ist historisch hoch. In den 1970er-Jahren waren es über 90 Prozent. Seit der Vereinigung im Jahr 1990 hat dieser Anteil 80 % erreicht. Im Jahr 2021 waren es 76,6 % der Wahlberechtigten.
Wie kann ich sonst noch politisch aktiv werden?
Auch wenn Sie nicht wählen dürfen, gibt es viele Möglichkeiten, sich politisch zu engagieren.
- Sie können sich beispielsweise einer Bürgerinitiative anschließen. In einer Bürgerinitiative arbeiten Menschen gemeinsam für ein Anliegen, etwa den Bau einer Straße oder den Schutz eines Parks. Nach Erreichen der Ziele verschwindet die Motivation der Bürger oft wieder.
- Wenn Sie sich langfristig in der Politik engagieren möchten, könnten Interessengruppen eine Möglichkeit sein. Hier können Sie sich für ein bestimmtes Thema einsetzen, beispielsweise für mehr Umweltschutz oder Arbeitnehmerrechte.
- Sie können auch einer politischen Partei, einem Partner oder einer angeschlossenen Organisation einer deutschen politischen Partei oder einer Kommune und einer Einwanderungsorganisation beitreten IntegrationsbeiratZusammenarbeit. Weitere Informationen zu politischen Parteien finden Sie in unserem Kapitel „Parteien“.