Zwei Jahre nach dem erfolgreichen Volksentscheid kündigte die Berliner Initiative „Deutsche Wohnen & Co-Enteignung“ einen zweiten Anlauf zur Vergesellschaftung großer Immobilienunternehmen an. Diesmal will sie die Berliner über ein Vergesellschaftungsgesetz abstimmen lassen, wie Vertreter der Initiative am Dienstag bei einer „öffentlichen Pressekonferenz“ vor dem Roten Rathaus bekannt gaben. Der Schritt soll verhindern, dass der Senat in dieser Angelegenheit ins Stocken gerät. Genau das hat die Initiative den nationalen Politikern immer wieder vorgeworfen.
Seit dem erfolgreichen Volksentscheid im September 2021 habe sich die Lage auf dem Berliner Immobilienmarkt deutlich verschlechtert, heißt es in der Initiative. Für viele ist die Miete nahezu unerschwinglich. Vermieter verdrängen Mieter wie nie zuvor. Deshalb will sie nun an der Ausarbeitung entsprechender Gesetze arbeiten. Sie möchte eine Crowdfunding-Kampagne starten, um ihre Veranstaltung zu finanzieren. Wie lange das alles dauern wird, ist unklar.
Hoffentlich werden die geplanten Gesetze letztendlich weitere Mieterhöhungen bremsen. Achim Lindemann, Sprecher der Initiative, schätzt die Chancen gut ein, an einem Wahltag unabhängig von der Abgeordnetenhauswahl oder der Bundestagswahl die nötigen Zustimmungen zu erhalten. 80 % der Berliner leben von der Miete, und die Mietkrise verschärft sich. Bei einem Volksentscheid muss mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Berliner das Anliegen unterstützen.
Bei der erfolgreichen Volksabstimmung am 26. September 2021 stimmten 59 % der Wähler für die Reale Sozialisierung. An der Abstimmung beteiligten sich Berliner Immobilienunternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen. Der damalige rot-grüne Senat richtete daraufhin einen Expertenausschuss ein und nahm im April 2022 seine Arbeit auf. Im Ende Juni vorgelegten Abschlussbericht kam man zu dem Schluss, dass eine Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen möglich sei.
Der schwarz-rote Senat hat jedoch nicht vor, diese Option schnell zu nutzen. Er kündigte an, zunächst ein Sozialisierungsrahmengesetz zu erlassen, das zwei Jahre nach seinem Inkrafttreten in Kraft treten werde. Zuvor muss es zunächst vom Bundesverfassungsgericht geprüft werden.