Umsiedlung von Einzelpersonen oder Bevölkerungsgruppen - Der Verfassungsschutz äußert nur selten Bedenken gegen Einbürgerungsanträge.
Im Jahr 2020 antwortete das Hamburgische Amt für die Verfassungsschutz auf Anfragen des Ausländeramtes in 11.890 Fällen von Naturalisationsgesuchen. In einigen dieser Fälle äußerte das Amt Bedenken gegenüber den Antragstellern. Allerdings konnten sie keine genaue Zahl nennen, da es weniger als 100 sei.
Seit 2001 müssen sich in Hamburg Antragsteller über 16 Jahren, die einen deutschen Passport beantragen wollen, an einer Naturalisationsfragebogen beteiligen. Wenn der Antragsteller an oder für Aktivitäten teilnimmt, die von der Verfassungsschutzbehörde als verfassungswidrig oder potenziell schädlich eingestuft werden, wird das Naturalisationsverfahren abgelehnt.
Dies gilt für Extremisten aus verschiedenen politischen Hintergründen, wie Islamisten, Kurden der PKK, türkische Linksextremisten oder türkische Nationalisten der "Grauen Wölfe". In der Regel führt die Einschätzung der Verfassungsschutzbehörde zu einer Ablehnung der Naturalisierung oder zur Rücknahme der Antragsunterlagen.
Das Hamburgische Amt erhielt 2020 46.964 Anfragen von ausländischen Stellen bezüglich der Ausstellung oder Erneuerung von Aufenthaltsgenehmigungen für Bewohner aus bestimmten Ländern.
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