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Der Staat kann private Krematorien nicht verbieten

Justitia
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen.

Auch Unternehmen können in Berlin Krematorien betreiben – nicht nur das Land. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil. Grundsätzlich kann die öffentliche Hand privaten Unternehmen den Bau von Krematorien nicht verbieten. Das Gericht verwies unter anderem auf die verfassungsrechtliche Gewährleistung der Berufsfreiheit.

Hintergrund ist eine Klage eines Unternehmens, das in Berlin eine Kremationsanlage betreiben wollte. Es wird davon ausgegangen, dass die Senatsregierung dem Antrag nicht zustimmen möchte. Dies ist sinnvoll, da es genügend öffentliche Krematorien gibt und diese den Anforderungen an eine sichere und würdevolle Kremation besser gerecht werden.

Das Verwaltungsgericht entschied, dass eine würdevolle Feuerbestattung „auch durch mildere Maßnahmen ausreichend aufrechterhalten werden kann“ – etwa bei der Überprüfung des Betriebskonzepts. Darüber hinaus kann das Land Berlin den Antrag nicht wegen öffentlicher Feuerbestattungen ablehnen. Dem Anspruch kann entsprochen werden. Der Gesetzgeber muss dies klar vorsehen. Eine Berufung kann zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

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