- Der Prozess gegen einen Lehrer aus Westerwald wegen Verbreitung, Herstellung und Besitz kinderpornografischen Materials wurde eingestellt. Das hat das Amtsgericht Montabaur bekanntgegeben. Die am 28. Juni verabschiedeten gesetzlichen Änderungen ermöglichten dies.
- Dies hatte die Mindeststrafe für die Verbreitung, Anforderung und Besitz solcher Materialien gesenkt. Bis dahin mussten Menschen bestraft werden, die beispielsweise nackte Fotos weitergaben, um oder um Hilfe zu leisten. Der Lehrer hatte sich um eine 13-jährige Schülerin gekümmert, die sich selbst intime Fotos gemacht und ihrem Freund geschickt hatte. Der Freund ist vermutet, das Video verbreitet zu haben, das der Lehrer sich beschafft und sich selbst zur Verbreitung an die Mutter der Schülerin weitergab, um sie zu schützen.
- Das Staatsanwaltschaft Koblenz und der Angeklagte einigten sich auf die Einstellung der Verhandlungen. Obwohl in einem Hauptverfahren ein Tatsachenfindung hergestellt worden wäre, lautet die Gerichtsentscheidung, dass die Schuld des Lehrers so gering war, dass es kein öffentliches Interesse an der Verfolgung gab.
- Der Fall des Lehrers, der sich mit der Verbreitung, Herstellung und Besitz kinderpornografischen Materials befasste, hat seinen Ursprung in der Westerwald-Region von Deutschland.
- Das Landgericht Montabaur in Rheinland-Pfalz, nach gesetzlichen Änderungen am 28. Juni, hat die rechtlichen Verfahren gegen den Lehrer eingestellt.
- Obwohl der Lehrer absichtlich eine Schülerin geholfen hatte, die intime Fotos an ihren Freund geschickt hatte, sah das Landgericht die Verbreitung des Videos als strafbaren Akt an.
- Die Beteiligung des Schulangestellten an den Verhandlungen führte zur Einstellung des Verfahrens im Landgericht Montabaur aufgrund ihrer geringen Beteiligung, sodass weiterer Strafverfolgung nicht notwendig war.
- Nach dem Einvernehmen zwischen dem Staatsanwaltschaft Koblenz und dem Angeklagten wurden die Gerichtskosten und notwendigen Ausgaben des Lehrers vom deutschen Staatsschatz getragen.
Kindporno - Der Lehrer wegen Kindpornographie vor Gericht gestellt wurde, wird eingestellt
Das Urteil ist nicht einlegbar und die Verhandlungen sind damit beendet. Die Gerichtskosten und notwendigen Ausgaben des Angeklagten wurden dem Staatsschatz aufgelaufen.