zum Inhalt

Der Landtag verabschiedet ein Gesetz zur Geschlechtervielfalt

Landessynode-Präses Hillmann
Ulrike Hillmann bei einer Veranstaltung in Travemünde.

Die Berücksichtigung der Geschlechtervielfalt ist mittlerweile auch in der Evangelisch-Lutherischen Kirche Norddeutschlands Gesetz und soll auch in der Sprache zum Ausdruck kommen. Ulrike Hillmann, Vorsitzende von Lübeck-Travemünde, sagte, der Nordkirchen-Landtag habe am Samstag in zweiter Lesung dem entsprechenden Kirchenrecht zugestimmt. Sie sagte: „Mit dieser Entscheidung ist die Anerkennung und Gleichberechtigung aller Geschlechter – weiblich, männlich, vielfältig und nicht-binär – nun in den Gesetzen der Nordkirche verankert.“

Die Nordkirche ist so Die gesetzliche Durchsetzung dessen, was staatliche Gesetze vorschreiben, ist seit fünf Jahren Realität: „Niemand sollte aufgrund seines Geschlechts oder seiner Geschlechtsidentität diskriminiert werden“, sagte der Präsident. Die Nordkirche heißt alle Geschlechter willkommen.

Das Gesetz sieht unter anderem eine geschlechtersensible Sprache vor. Künftig sollen sich Stellenanzeigen an Menschen jeden Geschlechts richten. Auch bei der Entsendung oder Bestellung von Gremienmitgliedern ist darauf zu achten, dass Menschen aller Geschlechter angemessen berücksichtigt werden.

Kommentare

Aktuelles