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Der Glaube eines Weimarer Turnlehrers

Bundesgerichtshof
Ein Hinweisschild mit dem Bundesadler steht vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.

Die Verurteilung wegen sexueller Nötigung eines ehemaligen Weimarer Turntrainers ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am Mittwoch die Abweisung der Berufung bekannt gegeben. Das Landgericht Erfurt hat den ehemaligen Turntrainer im März in 20 Fällen des sexuellen Missbrauchs von Stationen für schuldig befunden – einige im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch von Kindern und anderen mit der Verbreitung von Pornografie. Er wurde zu insgesamt drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt.

Der Turntrainer betreute das 12-jährige Mädchen seit 2007, stellte das Gericht fest. „Zwischen August 2008 und November 2015 führte er sexuelle Handlungen, einschließlich sexueller Handlungen, an 10 der Mädchen durch, von denen einige unter 14 Jahre alt waren“, sagte BGH.

Der Mann, den er verurteilt hatte von 82 Fällen des sexuellen Missbrauchs der Station im Jahr 2018 und wurde zu drei Jahren und acht Monaten Gefängnis verurteilt. Das Bundesgericht hob das Urteil später jedoch teilweise auf – unter anderem, weil der Richter den Mann nicht ausreichend belehrt hatte.

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