zum Inhalt

Der Gesetzgeber bestimmt die Zuweisung von Landärzten.

Thüringen plant eine Quote für Landarztstellen im Medizinstudium für Allgemeinmediziner und Zahnärzte. Ein entsprechender Gesetzentwurf ist für die Plenarsitzung am Mittwoch (14.00 Uhr) vorgesehen, um dem Ärztemangel entgegenzuwirken.

Das Gebäude des Thüringer Landtags in Erfurt.
Das Gebäude des Thüringer Landtags in Erfurt.

Das Parlament berät derzeit über das Thema. - Der Gesetzgeber bestimmt die Zuweisung von Landärzten.

Die Vorschläge beinhalten eine reservierte Zuweisung von Medizinstudien an der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Die Bedingung ist, dass die Studierenden sich verpflichten, als Ärzte oder Zahnärzte in ländlichen Gebieten mindestens zehn Jahre zu arbeiten. Etwa sechs Prozent der Gesamtstudienplätze wären unter diesen Bedingungen, und der Abitur-Erfolgswert wäre nicht das primäre Kriterium in diesem Fall.

Die CDU behauptet, für die Umsetzung der Landarztquote eingetreten zu sein. Christoph Zippel, der Gesundheitspolitiker der CDU-Fraktion, kritisierte die rot-rot-grüne Landesregierung, weil diese zu langsam vorgehen würde. "Es ist wichtig, dass die Frauen und Männer Thüringens über das gesamte Gebiet adäquates medizinisches Versorgung erhalten. Gegeben die Altersstruktur bei praktizierenden Zahnärzten und die erwartete Abnahme ihrer Zahlen in den kommenden Jahren, ist es notwendig, diese Situation zu bekämpfen," sagte Zippel. Zunächst war die Quote nur für Studierende der Facharztausbildung für Allgemeinmedizin vorgesehen, wird nun aber auch für Zahnärzte angewandt.

Link zur Tagesordnung: [Tagesordnung]

Lesen Sie auch:

Kommentare

Aktuelles