Deutschlands Generalbundesanwalt hat Einspruch gegen die geplante Strafprozess-Videodatei des Bundesjustizministeriums eingelegt. Der Hamburger Generalstaatsanwalt Jörg Fröhlich sagte am Freitag, der im vergangenen November in Berlin vorgelegte Gesetzentwurf sei einstimmig abgelehnt worden. Deutschlands Generalstaatsanwälte sagten in einer gemeinsamen Erklärung, der Entwurf greife verfassungswidrig in Grundrechte ein und schaffe neue, statt sie zu lösen.
Der Referentenentwurf „für die digitalen Hauptverhandlungsunterlagen sieht künftig Bild- und Tonaufzeichnungen von Hauptverhandlungen und den Einsatz einer Transkriptionssoftware zur Umwandlung der Aufzeichnungen in Textdateien vor.
Die Entwurf beruht auf falschen Annahmen”, so der Generalstaatsanwalt in einer Stellungnahme, sei “zur Unzeit vorgelegt worden”, habe “erhebliche, nicht nur empirische Mängel” und ignoriere grundlegende verfassungs- und europarechtliche Fragen. Laut Experten wird das Videomaterial für die Verfahrensbeteiligten nicht mehr Aufschluss geben als die Audioaufnahmen. Die Verwendung von Software zur Transkription von Aufzeichnungen ist technisch nicht machbar genug und geht auch nicht auf das Problem unterschiedlicher Meinungen über das Geschehen ein.
«Ein nachvollziehbarer Grund, das deutsche Strafverfahren zu überarbeiten, wurde dies getan, um aus Sicht der Staatsanwaltschaft zu verwerfen, dass viele Verfahrensgrundsätze und Schutzmechanismen überholt waren, ohne dabei etwas wegzuwerfen «, sagt Fröhlich. Auch die digitale Dokumentation der Hauptverhandlungen ist teuer und erfordert viel Personal und Organisation. «Die negative Meinung meiner Kollegen ist daher nachvollziehbar.»