Der Europäische Gerichtshof schränkt die Verwendung von Schufa-Werten ein
Schufa Beurteilen Sie beispielsweise die Bonität einzelner Verbraucher anhand von Banktransaktionsdaten. Mit dem Schufa-Wert können Unternehmen abschätzen, wie wahrscheinlich es ist, dass jemand seine Rechnung bezahlt. Es wird von Banken, Kreditvermittlern und Energieversorgern gleichermaßen genutzt.
Der EuGH beantwortete in seinem Urteil die Frage des Verwaltungsgerichts Wiesbaden. Dort beschwerte sich eine Frau darüber, dass sie aufgrund ihres niedrigen Schufa-Scores keinen Kredit bekommen könne. Der Europäische Gerichtshof hat das Landgericht Wiesbaden nun damit beauftragt, zu prüfen, ob das Bundesdatenschutzgesetz eine gültige Ausnahmeregelung enthält, die eine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall verbietet. Liegen solche Ausnahmen vor, ist auch die Einhaltung europäischer Datenverarbeitungsregeln zu prüfen.
Der Europäische Gerichtshof entschied außerdem, dass private Kreditauskunfteien wie die Schufa Daten über die Restschuldbegleichung von Privatpersonen nach einer Insolvenz nicht länger speichern dürfen als öffentliche Insolvenzregister. Allerdings verkürzte die Schufa diese Frist im März auf sechs Monate. Das bedeutet, dass die darin gespeicherten Daten nicht länger sind als das öffentliche Verzeichnis.
In einer vorläufigen Beurteilung des Urteils sagten die Wirtschaftsauskunfteien, sie seien gemeinsam mit ihren Firmenkunden vorbereitet. Das „zentrale Feedback“ der Kunden lautet: „Zahlungsprognosen in Form des Schufa-Scores sind für sie wichtig, aber oft nicht der einzige entscheidende Faktor für einen Vertragsabschluss.“ Deshalb können die meisten von ihnen den Schufa-Score ohne Anpassungen weiter nutzen . Verfahren".
Michaela Schröder, Leiterin der Abteilung Verbraucherpolitik beim Bundesverband der Verbraucherzentralen, begrüßte das Urteil. Es handelt sich um einen „wichtigen ersten Schritt hin zu einem starken Verbraucherschutz rund um die Kreditwürdigkeit.“ Sie forderte den Gesetzgeber auf, den Kreditauskunfteien nun konkrete Leitlinien zur Verfügung zu stellen, damit die Verbraucher „endlich verstehen können, wie hoch ihre Kreditwürdigkeit ist. Wie es dazu kam“.
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Quelle: www.stern.de