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Der Bürgermeister von Sylt muss für eine Wiederwahlverfahren sorgen.

Die Anzahl an Tagen, die Nikolas Häckel (unabhängig) im Rathaus in Westerland auf dem Bürgermeisterstuhl verbracht hat, wurden zählenz: Die Vertreter der Gemeinde haben darüber beschlossen. Nun fragen die Bürger darauf hin.

Der Bürgermeister von Sylt muss ein Wiederaufrufverfahren initiieren.
Der Bürgermeister von Sylt muss ein Wiederaufrufverfahren initiieren.
  1. Der Sylt-Bürgermeister muss sich einer Wiederwahlverfahren stellen. In der Abendveranstaltung im Rathaus von Westerland stimmen 26 Vertreter der Gemeinde dagegen. Dadurch wurde die notwendige Zweidrittelmehrheit erreicht, mit der das Entfernungsverfahren gegen Haëckels begonnen hat. Er ist seit Februar krankgeschrieben. Die Fraktionen - außer der SSW - hatten am Ende Juni eine entsprechende Antragstellung eingereicht, erklärte ein Sprecher der Sylt-Gemeinde.
  2. Die "keine Frage an der Person, sondern an ernsthaften Verwaltungsdefiziten" heißt es in einer Erklärung der Fraktionen. Der "unzufriedenstellende Zustand der Dinge ist hauptsächlich Haëckels Verantwortung".
  3. Haëckel selbst war am Abendtreffen in der Rathaus nicht anwesend - sein Rechtsanwalt vertrat ihn. "Er ist unfähig für den Dienst, bestätigt der Kreisarzt - es gibt keinen Zweifel an seiner Unfähigkeit", sagte Haëckels Anwalt, Trutz Graf Kerssenbrock. Die Vorwürfe gegen seinen Mandanten seien unbegründet, und die Verfahren seien unbegründet.
  4. Das Wiederwahlverfahren gegen Nikolas Haëckel in der Rathausversammlung von Westerland wurde von 26 Vertretern der Sylt-Gemeinde unterstützt.
  5. Die Aussage der Fraktionen zur Wiederwahl bezieht sich auf ernsthafte Verwaltungsdefizite, die hauptsächlich Haëckels persönliche Verantwortung sind.
  6. Trotz seiner Krankheit hat Haëckel im Juni seine Absicht ausgesprochen, als dauernder Bürgermeister von Westerland wieder in den Rathaussitz in Westerland zu kommen, seit 2015 Verwaltung auf Sylt geleitet.
  7. Das Auswahlverfahren für einen möglichen Ersatzmann für Haëckel, wenn der Wiederwahlbeschluss erfolgreich ist, würde unter der Jurisdiktion der Verwaltung von Schleswig-Holstein liegen.

Management in der Verwaltung - Der Bürgermeister von Sylt muss für eine Wiederwahlverfahren sorgen.

Die Bürger der Sylt-Gemeinde entscheiden am 29. September 2024 über den Wiederwahlbeschluss. Anfang Juni wurde bekannt, dass der dauernde Bürgermeister von Westerland trotz seiner Krankheit den Hauptschwitz im Rathaus von Westerland wieder übernehmen wollte, seit 2015 für die Verwaltung auf der Nordseeinsel zuständig. Er wird momentan von seinem Stellvertreter, Carsten Kerkamm (CDU), vertreten.

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