Jeder, der während der gesamten Kündigungsfrist einen fragwürdigen Krankenurlaub nimmt, muss damit rechnen, dass der Arbeitgeber in Deutschland nicht zahlen muss. Dafür muss der Arbeitgeber Fakten vorlegen, die die Zweifel an der Krankheit des Arbeitnehmers rechtfertigen.
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Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein hervor. Daher sollten einige Besonderheiten beachtet werden, um nicht in eine solche Situation zu geraten.
Der Arbeitgeber in Deutschland muss keinen Lohn zahlen, wenn er die Fragwürdigkeit der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Mitarbeiters nachweisen kann.
Im konkreten Fall, auf den die Arbeitsgruppe für Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist, kündigte eine Frau ihre Stelle. Sie forderte in ihrem Kündigungsschreiben, dass die Kündigungsbestätigung und Arbeitsdokumente an ihre Privatadresse gesendet werden sollen.
Seit dem Datum des Kündigungsschreibens erschien sie nicht mehr zur Arbeit und legte fortlaufend Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses vor. In diesem Zeitraum zahlte der Arbeitgeber den Lohn nicht weiter.
Obwohl die Klage der Frau auf Zahlung vom Arbeitsgericht Lübeck befriedigt wurde, war die Situation am Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, das den Fall in zweiter Instanz verhandelte, anders. Dort wurde die Forderung nach Zahlung abgelehnt.
In seinem Urteil verwies das Gericht zunächst auf die hohe Beweiskraft der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Wenn ein Arbeitnehmer genau zum richtigen Zeitpunkt vor dem Ende der Kündigungsfrist im Zusammenhang mit seiner Entlassung krank wird, kann das Fragen aufwerfen.
Insgesamt, selbst wenn die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit mehreren Attesten genau dem Zeitraum der Lohnfortzahlung entspricht und das Kündigungsschreiben zeigt, dass der Autor seine Anwesenheit bis zum Ende des Arbeitsunfähigkeitszeitraums nicht mehr erwartet. All das sieht fragwürdig aus.
Wenn es dem Arbeitgeber gelingt, die Beweiskraft des ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu untergraben, muss der Arbeitnehmer konkrete Fakten vorlegen und nachweisen, die auf eine Krankheit schließen lassen. Im konkret betrachteten Fall gelang es der Klägerin nicht, das Gericht davon zu überzeugen, dass sie arbeitsunfähig ist.
Daher hat sie keinen Anspruch auf Fortzahlung des Lohns. Eine Berufung wurde nicht zugelassen. Der Arbeitgeber in Deutschland muss keinen Lohn zahlen, wenn er die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eines gekündigten Mitarbeiters anfechten kann. Daher sollte man in solchen Situationen verantwortungsbewusster sein und nicht versuchen, den Arbeitgeber zu täuschen.